Freie Fahrt auf der Ruhrstraße?
Wer in der Ruhrstraße zwischen Hauptstraße und Meistersweg wohnt, der hat es nicht leicht: Schließlich darf er nicht rund um die Uhr mit seinem Auto bei sich zuhause vorfahren, sondern muss sich an die Sperrzeiten halten.
Gefahren werden darf zwischen 19 und 13 Uhr - und natürlich nur, wenn man Anlieger ist. Bezirksvorsteher Dr. Michael Bonmann möchte nun eine Ausnahmegenehmigung für Anwohner, damit diese auch zwischen 13 und 19 Uhr ihre Häuser erreichen können. Das wäre zwar kostenpflichtig, aber würde die Bewohner flexibler machen.
Ob es überhaupt soweit kommen kann, dass Fahrzeugverkehr im Fußgängerbereich erlaubt werden kann, damit müssen sich nun noch mehrere Ämter auseinandersetzen.
Wie „heilig“ Fußgängerbereich wirklich ist, merken Bürger dieser Stadt ja ständig: Wenn sie zum Beispiel auf der Kettwiger Straße in Essen beiseite springen. Warum also nicht eine Anwohnerregelung auf der Ruhrstraße?
Autor:Silke Heidenblut aus Essen |
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