Fluglärm in Kettwig und Werden: "Bürger gegen Fluglärm" reichen neuen Antrag zur Klärung der Nachtflugbestimmungen des Fughafen Düsseldorfs ein
Der inzwischen auf fast 5.000 Mitglieder zählende Verein Bürger gegen Fluglärm zieht im Streit mit der Betreibergesellschaft des Flughafen Düsseldorf härtere Bandagen auf und gab ein Rechtsgutachten bei Prof. Dr. Lutz Eiding in Auftrag. Inhalt des Gutachtens: Die Klärung der Frage aus juristischer Sicht, ob die Nachtflugbestimmungen für den Flughafen Düsseldorf verändert werden könnten?
Prof. Lutz Eiding kam nach Sichtung aller einschlägigen Urteile zu dem Schluss, dass dies ohne Weiteres möglich sei, aber einen vorherigen Antrag der Fluglärmbetroffenen an die Behörde voraussetze. Diesen über 30-seitigen Antrag haben die „Bürger gegen Fluglärm“ und 23 ausgewählte Privatpersonen aus Essen, Ratingen, Düsseldorf, Meerbusch und Kaarst nun beim Landesverkehrsministerium eingereicht.
Angesichts dieser Entwicklung sagt der 1. Vorsitzende der „Bürger gegen Fluglärm“, Christoph Lange: „Wir sind gespannt auf die Reaktion des zuständigen Mitarbeiters, Ministerialrat Ulrich Barthel. Warum soll nicht jeder Start nach 22 Uhr von der Luftaufsicht genehmigt werden müssen? Bisher konnten sich die Fluggesellschaften immer auf die Ausrede berufen, sie wären bereits um 21:50 Uhr startbereit gewesen.
Die bisherige Regelung reißt ab 5 Uhr in der Nacht Tausende von Anwohnern grundlos aus dem Schlaf und belohnt damit die zu knappen Planungen, anstatt sie zu bestrafen.“
Autor:Sven Krause aus Mülheim an der Ruhr |
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