Einbahnstraßen: Bezirksvertretung will weiter mit entscheiden

Erneut hagelte es harsche Kritik an der Stadtverwaltung: Die Politker der Bezirksvertretung sind sauer über den schleppenden, langsamen und teilweise ausbleibenden Informationsfluss durch die Verwaltung.
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Der Versuch der Verwaltung, die Bezirksvertretung IX auch weiter bei der Frage der Öffnung von Einbahnstraßen auszuschließen, stößt auf heftigen Widerstand der Politik.

Im April vergangenen Jahres hatten die Mitglieder der Berzirksvertretung um eine Stellungnahme zur „Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung“ gebeten. Die Politiker sind der Auffassung, dass ihre Ortskenntnis bei dieser Frage den Ausschlag geben sollte. Sie wollen entscheiden, ob Radfahrer auch gegen die Einbahnstraße fahren dürfen. Die Verwaltung sah dies anders und bindet die örtliche Politk in dieser Frage nicht mehr mit ein.

Beweisumkehrlast

Sie verwies auf die „Beweisumkehrlast durch den Gesetzgeber“: Nach Ansicht der Verwaltung müsse nicht mehr begründet werden, warum eine Einbahnstraße in Gegenrichtung für den Verkehr geöffnet werden müsse. Vielmehr müsse heute begründet werden, warum sie nicht mehr geöffnet werde. Liege die Machbarkeit einer Öffnung vor, sinke der bisherige Ermessensspielraum gegen Null und deswegen müsse die Verwaltung dann handeln. Die Politik sei dann aussen vor.
Das führte zu der Anfrage, zu der die Verwaltung zur Sitzung der Bezirksvertetung am vergangenen Dienstag Stellung nahm.
Das Essener Rechtsamt verwies auf die Rechtsauffassung der Hamburger Straßenverkehrshörde. Dort wurde begründet, warum eine Öffnung bei Vorliegen bestimmter Kriterien zwingend erforderlich sei. Das Essener Straßenverkehrsamt folgt dieser Linie.
Allerdings listet das Rechtsamt auch die gegenteilige Rechtsauffassung des Landes Bayern auf.

Verwaltungshaltung nicht bewiesen

„Im nun vorliegenden Gutachten des Rechtsamtes wurden die Aussagen des Essener Straßenverkehrsamtes relativiert“, erklärte Daniel Behmenburg, Fraktionsvorsitzender der SPD, namens der Bezirksvertretung. „Die Bezirksvertetung IX stellt fest, dass für eine Beweislastumkehr in der Form, dass eine Nichtöffnung einer Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung begründet werden muss, keine gesetzlichen Grundlagen angeführt werden konnten.“
Auch die von der Essener Straßenverkehrsbehörde behauptete „Ermessensreduktion auf Null“ sei in der Rechtssprechung keineswegs eindeutig geklärt. „Vielmehr gibt es unterschiedliche Handhabungen betreffend des Ermessens in den verschiedenen Ländern“, so Behmenburg. Ein Beispiel aus NRW habe nicht vorgelegen. „Ein Ermessen bei der Öffnung von Einbahnstraßen ist somit ebenso gut vertretbar“ sagte der stellvertetende Bezirksbürgermeister.

Die Bezirksvertretung IX stelle somit fest, dass die Gründe für die Nichtbeteiligung der Bezirksvertretungen bei der Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung keineswegs so schlüssig sei, wie die Straßenverkehrsbehörde behaupte. „Wir bitten die Straßenverkehrsbehörde Essen um eine Mitteilung, in welcher Form in Zukunft wieder eine Abstimmung mit der Bezirksvertretung über die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr erfolgen soll.“ Der Antrag wurde einstimmig angenommen, bei Enthaltung der Bündnisgrünen. „Wir sollten dem Radverkehr eine Chance geben“, hatte Anna Marion Leipprand, Vertreterin der Grünen, zuvor das Votum ihrer Fraktion begründet.

Autor:

Dirk-R. Heuer aus Hilden

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