Abfall und Abwasser werden teurer - Suchhunde: Steuer halbiert
Der Rat dreht an der Gebührenschraube. Am Mittwochabend beschloss das Gremium die Erhöhung von Abwasser- und Abfallgebühren. Frohe Kunde gibt es für Halter von Rettungs- und Suchhunden: Die Steuern für diese Hunde können auf Antrag halbiert werden.
Nach dem Beschluss steigen die Gebühren für den 120-Liter Restabfallbehälter bei wöchentlicher Leerung, um sechs Euro auf 333,60 Euro (40 l = 111,20 €, 60 l = 166,80 €, 80 l = 222,40 €, 240 l = 667,20 €). Das entspricht einer Steigerung um 1,83 Prozent (Liter =2,78 €). Die Bioabfallgebühr in Höhe von 0,45 Euro pro Liter bleibt konstant, weil sie quersubventioniert wird.
Die Schmutzwassergebühr steigt pro Kubikmeter um 14 Cent auf 3,01 Euro (4,88 Prozent). Die Niederschlagswassergebühr beträgt künftig 1,46 Euro (+ sechs Cent) und erhöht sich damit um 4,29 Prozent.
Der Hebesatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) bleibt unverändert bei 225 Prozent ebenso wie der Hebesatz der Grundsteuer B von 670 Prozent. Auch der Gewerbesteuer-Hebesatz von 480 Prozent wird nicht erhöht. Die Straßenreinigungsgebühr beträgt wie im Vorjahr 7,71 Euro pro Frontmeter. Dafür sinken die Kosten für den Winterdienst: Im Bereich Winterdienst A vermindern sich die Gebühren um 13 Cent auf 1,69 Euro (minus 7,14 Prozent), im Bereich B um neun Cent auf 1,13 Euro (minus 7,38 Prozent).
Die Hundesteuer für Rettungs- oder Suchhunde kann auf Antrag der Halter um die Hälfte gekürzt werden. Voraussetzung ist, dass die Hunde "zur Unterstützung von behördlichen Sicherheits- und Rettungskräften dauernd verwendet werden." Die dafür nötigen Prüfungen müssen nachgewiesen werden.
Autor:Dirk-R. Heuer aus Hilden |
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