Fahrkosten werden erstattet
Der Schnee hat heute in den Morgenstunden dem öffentlichen Nahverkehr arg zugesetzt. Aber immerhin fuhren die Straßenbahnen in Mülheim - wenn auch verspätet. Aber eines ist daran positiv: Das Pünktlichkeitsversprechen der MVG gilt für die Straßenbahnen.
Die nette Dame im Kundencenter Stadtmitte zahlte den Fahrpreis zurück, weil die Straba 102 nicht pünktlich war. Binnen drei Tagen muss der Anspruch geltend gemacht werden.
"Für die Busse gilt dies nicht, weil das Eis auf den Straßen nicht rechtzeitig geräumt wurde und der Schneefall nicht vorhersehbar war", sagte Olaf Frei, stellvertretender Pressesprecher, heute morgen auf Anfrage der MW. "Wann wir die Busse wieder fahren lassen können, kann ich noch nicht sagen. Das hängt von der Entwicklung der Witterungslage ab", so Frei um 9.45 Uhr.
Ob die Mobilitätsgarantie des VRR für die Mülheimer Busse gelte, konnte die Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecherin des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, Sabine Tkatzik, nicht beantworten. "Ich kenne die Situation vor Ort nicht. Das entscheidet die MVG nach den allgemeingültigen Kriterien."
10.33 Uhr: Die MVG korrigiert ihre Haltung: "Sowohl Mobilitätsgarantie als auch Pünktlichkeitsversprechen gelten im gesamten VIA-Bereich (Mülheim-Essen-Duisburg)", erklärt Frei.
Weitere Infos finden Sie unter Mobilitätsgarantie
und Pünktlichkeitsversprechen
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Autor:Dirk-R. Heuer aus Hilden |
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