Amerikanische Faulbrut ausgebrochen – Sperrbezirk festgelegt
Die Stadt Essen hat eine Allgemeinverfügung zum Schutz von Bienen erlassen, nachdem in Essen-Fischlaken der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut festgestellt wurde. Im Rahmen der Verfügung wird ein Sperrbezirk festgelegt, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Bei der Erkrankung handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, die die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. Die Brut stirbt größtenteils ab. Das hat wiederum zur Folge, dass die Zahl der Bienen in dem Volk immer geringer wird und dieses schlussendlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überwintern.
Die Krankheit ist für den Menschen ungefährlich, der Honig kann ohne jede Einschränkung auch weiterhin verzehrt werden.
Die Allgemeinverfügung ist am 2. Februar in Kraft getreten.Jeder Verdacht auf Amerikanische Faulbrut ist dem Veterinäramt unverzüglich unter der Telefonnummer 0201/ 88 59600 anzuzeigen.
Für alle Bienenhaltungen im Sperrbezirk wird Folgendes angeordnet:
1. Alle Bienenvölker und Bienenstände sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersuchen zu lassen. Die Besitzer von Bienenvölkern und Bienenständen sind verpflichtet, zur Durchführung von Untersuchungen entsprechende Unterstützung zu leisten.
2. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus dem Bienenstand entfernt werden.
3. a) Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle dürfen entfernt werden, wenn sie an einen Wachs verarbeitenden Betrieb, der über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügt, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden.
3. b) Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist, darf abgegeben werden.
4. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Sperrbezirk in Fischlaken
Der Sperrbezirk in Fischlaken wird in seiner äußeren Ausdehnung wie folgt begrenzt:
Norden/ Osten:Heisinger Straße – Elsaßstraße – Lothringenstraße - Königsiepen – Bundesautobahn A44 Richtung Süden bis zur Stadtgrenze Velbert
Süden/ Westen:Stadtgrenze Velbert – B224 (Werdener Straße) – Fischlaker Straße – Am Schmalscheid – Fischlaker Höfe – Hardenbergufer (Südufer Baldeneysee) – direkte Linie zum Nordufer Baldeneysee (Freiherr-vom-Stein-Straße 386)- Freiherr- vom- Stein- Straße – Lerchenstraße – Heisinger Straße.
Autor:Markus Tillmann aus Essen-Kettwig |
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