Abriss oder Duldung: 114 Schwarzbauten in Kettwig
Kettwig. Legal, illegal, völlig egal: Unter diesem Motto bauten zahlreiche Kettwiger im Außenbereich: Es entstanden Wintergärten, Carports, Gartenhäuschen oder Terrassenüberdachungen. Das könnte jetzt teuer werden.
In einigen Kettwiger Außenbereichen werkelten Grundstückseigentümer kräftig. So entstanden unter anderem Carports, Swimmingpools, Wintergärten oder Gartenhäuschen.
Leider vergaßen fast alle, doch mal nachzufragen, ob und was erlaubt ist.
Und da liegt das Problem: Die Grundstücke rund um Höseler Weg, Sengenholzer- und Klipper Weg,Mühlen- und Sommersberg und der Charlottenhofstraße befinden sich im Landschaftsschutzgebiet.
Im Flächenplan der Stadt sind sie überwiegend als Wald ausgewiesen. Und dann gelten schärfere Vorschriften, die Anbauten nicht erlauben. Bislang herrschte das Motto: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Teilweise ging das über viele Jahre und Jahrzehnte gut.
Ein Gerichtsprozess um eine Überdachung einer genehmigten Terrasse brachte alles ins Rollen. Ein junger Vater hatte geklagt und auf die Bauten seiner Nachbarn hingewiesen. Das ließ das Gericht natürlich nicht gelten, der Kläger zog seine Klage zurück.
Allerdings könnte nun ein Hintertürchen die illegalen Bauten sanktionieren. Dafür müsste die Stadt Essen gegen alle „Schwarzbauer“ eine Beseitigungsverfügung erlassen. Die Folge wäre die Prüfung der Duldung. Wie das ausgehen könnte, ist allerdings fraglich. Wird Widerspruch gegen einen Abriss eingelegt, kann sich ein Verfahrens über vier Jahre hinziehen. Das erläuterte Rechtsanwalt Dierk Lamm auf Nachfrage. Er hatte den Kläger vor dem Verwaltungsgericht vertreten. Lamm wies darauf hin, dass der heute gültige Flächennutzungsplan 1992 neu aufgestellt wurde.
„Wir prüfen die Sachverhalte“, sagte Pressereferent Stefan Schulze auf Nachfrage. Grundsätzlich könne die Stadt den Abriss von Schwarzbauten verlangen. Werde dem nicht Folge geleistet, können Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro verhängt werden.
Die Stadt fordere gerade die Liste der „114 Schwarzbauer“ vom Verwaltungsgericht an. „Wir werden dann jeden Einzelfall prüfen“, so Schulze. Inzwischen fragt auch die Politik nach. Der Kettwiger Ratsherr Guntmar Kipphardt, baupolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion, möchte Antworten.
„Ich frage mich, wie kann es sein, dass möglicherweise über 100 Gartenhäuschen, Wintergärten, Überdachungen etc ohne die erforderlichen Genehmigungen über einen längeren Zeitraum errichtet werden, ohne dass jemand etwas davon mitbekommt?“
Verträgliche Lösung angestrebt
Die Verunsicherung der Bürger sei groß, erklärte der Kettwiger Ratspolitiker in einer Pressemitteilung. Daher werde seine Fraktion die Verwaltung bitten, „den genauen Sachverhalt darzustellen und auch schon aufzuzerigen, ob und wie es eine für alle Beteiligten verträgliche Lösung geben könnte.“
Zeitaufwendige und kostspielige Verwaltungsstreitverfahren könnten so vielleicht vermieden werden, hofft das Ratsmitglied. Die Ratsfraktion Die Linke hält es im Zusammenhang mit den Bausünden in Kettwig auch für geboten, möglichst einvernehmliche Regelungen mit den Eigenheimbesitzern zu finden. Das teilte Wolfgang Freye mit, der Planungsausschuss sitzt und Oberbürgermeisterkandidat der Partei ist.
Aktualisierung 14.33 Uhr
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen fordert von der Verwaltung und den Bürgern Besonnenheit bei der Aufarbeitung der Thematik rund um die illegalen Anbauten in Essen-Kettwig. „Das Bauordnungsamt hat angekündigt, nach der Sommerpause einen Bericht zu diesem Sachverhalt vorzustellen“, sagt Thomas Spilker, baupolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. „Bereits zum heutigen Tag pauschale Forderungen nach Duldung oder Rückbau zu stellen, sehen wir Freie Demokraten kritisch. Es wird auf eine Einzelfallprüfung hinauslaufen, in der jeweils zu klären ist, in wie weit gegen die Bestimmungen des Baurechts verstoßen wurde und zu welchem Zeitpunkt dies geschah, um dann Maßnahmen zu treffen, die dem Landschaftsschutzgebiet gerecht werden, ohne die Anwohner über Maß zu strafen“, so Spilker.
Die FDP-Fraktion sieht in diesem Zusammenhang Kettwig nicht als Einzelfall. „Es ist davon auszugehen, dass auch in anderen Gebieten Essens z.T. aus Unwissenheit gegen Auflagen im Baurecht verstoßen wurde. Dies ist bei der Bemessung des Kettwiger Problems zu berücksichtigen“, sagt Spilker weiter.
Autor:Dirk-R. Heuer aus Hilden |
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