Bergbaukolonieverein Schönebeck atmet auf

Die Mitglieder des Bergbaukolonievereins Schönebeck können erst einmal aufatmen. Das Amtsgericht hat die Klage des Herrn A. auf Herausgabe des Gründstücks in der Schacht-Kronprinz-Straße abgewiesen.
In der Begründung erkennt das Gericht den Pachtvertrag, der am 17. November 2005 zwischen dem Kläger und dem damaligen Vorsitzenden Sch. geschlossen wurde, als wirksam und weiterhin bestehend an. Darin wurden ein Mietverhältnis bis in das Jahr 2020 und ein fester Pachtzins vereinbart. Der Kläger A. hatte u.a. eingebracht, mit Sch. einen Aufhebungsvertrag geschlossen zu haben. Den erkennt das Gericht jedoch nicht an, da Sch. zum fraglichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht mehr 1. Vorsitzender des Vereins war und diesen damit nicht wirksam als Vetragspartner vertreten konnte. Ob der Kläger - wie von ihm angekündigt - Einspruch gegen das Urteil einlegen wird, bleibt abzuwarten.
„Wir schauen, wie es weiter geht,“ erklärt der 1. Vorsitzende des Bergbaukolonievereins, Hans-Dieter Kunkel. „Jetzt freuen wir uns erst einmal auf den Nikolausmarkt am Samstag, 4. Dezember.“ Beginn ist um 14 Uhr auf dem Festplatz an der Schacht-Kronprinz-Straße. Um 17.30 Uhr kommt der Nikolaus.

Autor:

Patricia Koenig-Stach aus Essen-Borbeck

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