Parkbesucherin ist sauer über die Reaktion der Borbecker Polizei
Helga Burkhardt-Darboe ist noch immer angefressen. "Ich bin mir keiner Schuld bewusst, wollte nur meiner Bürgerpflicht nachkommen." Mit einer Freundin war die Essenerin an einem Sonntagabend im Schlosspark Borbeck unterwegs. "Und wir haben jemanden gesehen, der am dortigen Teich geangelt hat." Die beiden Damen haben nicht lange gefackelt und umgehend die Polizei informiert.
"Denn auch als Nicht-Borbeckerin habe ich mitbekommen, dass Angeln am Teich dort verboten ist", so Burkhardt-Daboe. Aus dem Borbeck Kurier hat sie vom Schicksal der schwarzen Schwanenmutter Pauline erfahren. Die beiden Frauen haben kurzerhand die Polizei informiert, den Notruf gewählt.
Am anderen Ende der Leitung wurde versprochen, eine Streife in den Park zu schicken. Mehr als eine halbe Stunde haben die beiden Frauen ausgeharrt und auf die Beamten gewartet. "Gekommen ist allerdings niemand", erinnert sich Helga Burkhardt-Darboe.
Irgendwann waren es die Frauen leid, haben sich auf zur Borbecker Wache gemacht, um den Vorfall dort noch einmal persönlich melden. Ohne Erfolg. "Es war Sonntag und die Wache damit überhaupt nicht besetzt. Erst da ist uns klar geworden, dass unser Notruf wohl in Altenessen gelandet sein muss."
Warten auf die Streife
Weiter warten wollten die Zwei nicht. Aber nichts Tun? Das war auch nicht ihr Ding. Aus der Entfernung haben die Freundinnen ein Foto des "wilden Anglers" gemacht und sind damit ein paar Tage später erneut zur Borbecker Wache. Dort war man allerdings nicht amüsiert über das Vorgehen der Frauen. "Der zuständige Beamte vor Ort hat mich ordentlich zusammengestaucht", erinnert sich die Essenerin an die unangenehme Situation. Es sei verboten, Fotos von Menschen zu machen. Wilde Angler eingeschlossen.
Zu einer Anzeige ist es nicht gekommen.
"Bürger können sich mit ihren Beobachtungen an uns wenden"
"Der Beamte wollte sich die Fotos noch nicht einmal anschauen". Helga Burkhardt-Darboe versteht die Welt nicht mehr. Sie hat sich schnell verabschiedet. Und ihrer Wut Ausdruck verliehen: "Der Polizei hab ich zum letzten Mal geholfen". Zumindest ihre Fotos durfte sie darauf hin da lassen.
Was sie anders hätte machen sollen, weiß die Essenerin nicht. "Wir begrüßen es, wenn sich Bürger mit ihren Beobachtungen an uns wenden", erklärt Annika Koenig aus der Pressestelle der Polizei auf Anfrage des Borbeck Kurier. Eine weitere Stellungnahme war vor Redaktionsschluss nicht zu bekommen.
Chance in diesem Fall vertan
Die Aussagen der Pressesprecherin lassen nur einen Rückschluss zu: Die Meldung derartiger Beobachtungen sind durchaus gewünscht. Zur Anzeige bringen wollte Helga Burkhardt-Darboe schließlich eine Straftat. Denn laut StGB ist Fischwilderei verboten (Paragraph 293). Wer unberechtigt angelt oder ein fremdes Fischereirecht verletzt, begeht eine Straftat.
Kein Kavaliersdelikt. Es drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder ersatzweise Geldstrafen. Vorausgesetzt, man findet den Fischwilderer.
Im diesem Fall ist die Chance vertan.
Parkhüter im Einsatz
Eine weitere mögliche Anlaufstation für die beiden Freundinnen wäre auch ein Parkhüter gewesen. Vorausgesetzt, sie hätten einen angetroffen. Elf an der Zahl sind inzwischen in verschiedenen Parks im Stadtgebiet unterwegs - immer in Doppelbesetzung. "Auch der Schlosspark gehört zu den Einsatzgebieten der Parkhüter", so Dr. Martin Gülpen von Grün und Gruga. Noch sind es aber nur Stippvisiten, die die Parkhüter durchführen können. Mehr gibt die Personaldecke derzeit nicht her. Doch es soll demnächst weitere Verstärkung geben. Die Parkhüter sind in ihrer Funktion erkennbar. "Also ruhig ansprechen, wenn etwas ist", ermuntert Gülpen.
Autor:Christa Herlinger aus Essen-Borbeck |
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