Polizei und Ordnungsamt bilden Doppelstreifen
Konsequent vorgehen gegen Corona-Verstöße
Sie ziehen an einem Strang: Gemeinsam und vor allem konsequent wollen Polizei und Stadt gegen Verstöße gegen die aktuellen Bestimmungen des Landes NRW zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorgehen.
Wie genau dieses Vorgehen aussehen soll, das haben Vertreter der Städte Essen und Mülheim sowie der Polizei in dieser Woche bei einem Abstimmungsgespräch im Präsidium an der Büscherstraße diskutiert.
Um auch nach außen das angestrebte gemeinsame Vorgehen zu symbolisieren, setzen die Kommunen auf Doppelstreifen. Diese setzen sich zusammen aus Mitarbeitern des Ordnungsamtes und der Polizei. "Um in jedem Einzelfall die Zuständigkeiten beider Institutionen zu bündeln" heißt es dazu aus der Stadtverwaltung. Die originäre Zuständigkeit liege bei den Kommunen, die Polizei unterstütze im Rahmen der Amts- und Vollzugshilfe.
Versammlungen müssen bei der Polizei angemeldet werden
Über diese Amts- und Vollzugshilfe ist die Polizei natürlich zuständig, wenn sie im Rahmen der eigenen Einsatzbearbeitung Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung feststellt. Und die Beamten ergreifen Maßnahmen.
Versammlungen müssen weiterhin bei der Polizei als zuständiger Behörde angemeldet werden. In enger Abstimmung mit den Kommunen wird in jedem einzelnen Fall überprüft, welche Auflagen erlassen werden müssen, um auch bei solchen Veranstaltungen das Infektionsrisiko nahezu auszuschließen. Dazu zählen unter anderem Obergrenzen von Teilnehmern, Maskenpflicht oder Abstandsvorgaben.
Autor:Lokalkompass Borbeck aus Essen-Borbeck |
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