Westdeutscher Fußballverband lehnt Antrag von RWE und RWO ab
Keine Relegationsspiele in der Regionalliga West
Der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) hat den Antrag von Rot-Weiss Essen und Rot-Weiß Oberhausen, den Teilnehmer der Regionalliga West an der Aufstiegsrelegation zur Dritten Liga in zwei Spielen zu ermitteln, wie erwartet abgelehnt. Der Plan der drittplatzierten Essener war, zunächst gegen den Vierten Rot-Weiß Oberhausen zu spielen. Der Sieger sollte dann im Duell mit dem Tabellenzweiten SC Verl den Teilnehmer an den Relegationsspielen ermitteln.
Nach wie vor ist unklar, wie es in der Regionalliga West weitergeht. 16 von 18 Vereine hatten sich für einen Saisonabbruch ausgesprochen. Allerdings wurde noch nicht festgelegt, ob der SC Verl als Tabellenzweiter die Relegationsspiele gegen den noch zu ermittelnden Meister der Regionalliga Nordost bestreitet. Spitzenreiter SV Rödinghausen hatte bekanntlich keine Lizenzunterlagen für die Dritte Liga eingereicht.
„Die Ablehnung unseres Antrages war nach den Entwicklungen und Signalen der letzten Tage aus anderen Regionalligen durchaus erwartbar. Inhaltlich werden wir uns zu dieser Ablehnung aktuell nicht äußern, sondern uns in den nächsten Tagen zunächst gemeinsam mit unseren Anwälten mit der Ablehnung und der Begründung ausführlich befassen“, so RWE-Vorstand Marcus Uhlig.
"Kontaktsport weiter nicht möglich"
In der Urteilsbegründung des WDFV heißt es unter anderem: „In einer Videokonferenz am 22.4.2020 haben sich die Vereine mit einer Mehrheit von 16 Vereinen für einen Saisonabbruch ausgesprochen. Diesem deutlichen Mehrheitsvotum der Vereine kann nur entsprochen werden, wenn keine Spiele (einschließlich „Geisterspiele“) faktisch mehr ausgetragen werden. Das Ausspielen eines Teilnehmers für die Aufstiegsspiele zur 3. Liga würde diesem Votum zuwider laufen, zumal dies eine einseitige Entscheidung zu Lasten des SC Verl wäre, der seine Ablehnung zu diesen Vorschlägen geäußert hat. Zudem würde das Ausspielen eines Teilnehmers für die Aufstiegsspiele zur 3. Liga in einzelnen Entscheidungsspielen zu deutlich vom vor der Saison festgelegten Modus der Ermittlung des Aufstiegsteilnehmers abweichen. Es wäre nicht sachgerecht, die Aufstiegsentscheidung letztlich nur an das Abschneiden in ein oder zwei Entscheidungsspielen zu knüpfen, dabei aber die im bisher absolvierten Teil der Saison abgelieferte Leistung außer Acht zu lassen. Zudem ist noch vollkommen ungewiss, an welchen Voraussetzungen die Wiederaufnahme von Wettbewerbsspielen bei Kontaktsportarten im Amateurbereich aus Gründen des Gesundheitsschutzes geknüpft wird und ab welchem Zeitpunkt dies überhaupt wieder möglich sein wird. Zwar wurden am 6.5.2020 seitens der Landesregierung NRW Lockerungen ab dem 30.5.2020 für den Wettkampfspielbetrieb im Amateurbereich in Aussicht gestellt. Im späteren Verlauf wurde dies noch dahingehend ergänzt, dass dieser Zeitpunkt nicht als feststehendes Datum anzusehen sei. Nunmehr verständigten sich allerdings die Staatskanzleien der Bundesländer und das Bundeskanzleramt am 26.5.2020 darauf, dass die geltenden Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie bis zum 29.6.2020 verlängert werden sollten, mithin wettkampfbedingter Kontaktsport weiterhin nicht möglich ist."
Autor:Michael Köster aus Essen |
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