Contilia bietet Vermittlung bei Beratungsbesuchen nach § 37.3 SGB XI an
Wer Fristen verpasst, dem drohen Kürzungen beim Pflegegeld

Susanne Kalhöfer leitet die Koordinationsstelle für Pflege und Betreuung der Contilia mit Sitz an der Laarmannstraße.  | Foto: Contilia
  • Susanne Kalhöfer leitet die Koordinationsstelle für Pflege und Betreuung der Contilia mit Sitz an der Laarmannstraße.
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In Paragraph 37 SGB XI Absatz 3 ist er festgeschrieben, der verpflichtende Beratungseinsatz für Pflegegeldempfänger, die im häuslichen Umfeld leben. Damit sollen der Pflegebedürftige geschützt und die Pflegepersonen unterstützt werden.

Die Pflegekassen möchte sichergehen, dass die Qualität der Pflege stimmt, der Pflegebedürftige optimal versorgt und nicht vernachlässigt wird. "Doch diese Verpflichtung stellt Patienten beziehungsweise deren Angehörige nicht selten auch vor eine große Herausforderung", weiß Susanne Kalhöfer. Seit knapp eineinhalb Jahren leitet die examinierte Krankenschwester und Pflegeberaterin die Koordinationsstelle Pflege und Betreuung bei der Contilia.

Büro in der Laarmannstraße

Ihr Büro hat die Ansprechpartnerin für Fragen rund um Pflegeeinstufung oder Sachleistungen, zu bevorstehenden MDK Besuchen oder Leistungen der Pflegeversicherung an der Laarmannstraße 14. Dort hat man das Problem mit den Beratungsbesuchen nach § 37.3 SGB XI erkannt. "Für Patienten mit Pflegegrad 2 und 3 sind diese in einem halbjährlichen Rhythmus, für solche mit Pflegegrad 4 und 5 in jedem Quartal vorgeschrieben. Finden sie nicht statt, droht die Kürzung der Leistungen", so Kalhöfer.

Vorlaufzeit ist notwendig

Die besondere Herausforderung für Angehörige besteht darin, einen ambulanten Pflegedienst oder aber eine Beratungsstelle zu finden, die die verpflichtenden Beratungseinsätze durchführen kann. Und genau an dieser Stelle bietet die Pflegeberaterin ihre Hilfe an. "Ich nehme entsprechende Anfragen entgegen und kann mit dem ambulanten Pflegedienst der Contila Gruppe einen geeigneten Ansprechpartner vermitteln", erklärt Kalhöfer das Procedere. Die Lindenblüten St. Engelbertus in Mülheim sowie die Lindenblüten St. Andreas in Essen stehen für kostenfreie Termine zur Verfügung.
Allerdings bittet Kalhöfer um gewisse Vorlaufzeit. "Denn die Termine müssen koordiniert werden. Allerdings werden wir auch eine Lösung finden, wenn es brennt", verspricht die Expertin. Nach dem Erstbesuch können die Anschlusstermine direkt fix gemacht werden. "Dann werden die Abstände wie gefordert eingehalten."

Was passiert bei dem Beratungsbesuch

Der Beratungsbesuch soll individuell auf die häusliche Pflegesituation des Pflegebedürftigen abgestimmt sein. Die Pflegeperson erhält Informationen über Leistungen sowie Beratungs- und Untersützungsangebote.
Pflegeschulungen oder -kurse werden vorgestellt.
Es wird geprüft, ob eine Höherstufung in einen anderen Pflegegrad notwendig ist.
Aber auch Pflegeprobleme kommen zur Sprache, es wird nach Lösungen gesucht.
Während des Besuchs erfolgt eine Beratung zu möglichen Hilfsmitteln oder Pflegehilfsmitteln ggf. können diese direkt beantragt werden.
Die Beratungsbesuche sind verpflichtend. Der jeweilige Pflegerad bestimmt die Besuchs-Intervalle. Bei Versäumnissen droht eine Kürzung der Pflegeleistung.
Die Koordinationsstelle für Pflege und Betreuung der Contilia in der Laarmannstraße berät und vermittelt Termine. Susanne Kalhöfer ist von Mo bis Fr zwischen 9 und 12 Uhr sowie nach Vereinbarung unter Tel. 6091-500 oder per E-Mail an su.kalhoefer@contilia.de erreichbar. 

Text: Christa Herlinger

Autor:

Christa Herlinger aus Essen-Borbeck

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