Trotz Schwerbehinderung endlich ein Vollzeitjob - Mut wird belohnt
Anja Högg hat wirklich alles versucht, um an einen Vollzeitjob zu kommen. Unzählige Bewerbungen hat die 49-Jährige verschickt. Sieben Jahre lang. Ihre unbefristete Halbtagsbeschäftigung hat die Alleinerziehende um zwei Nebenjobs erweitert. "Einfach, um finanziell über die Runden zu kommen", gibt sie unumwunden zu.
Zwei Dinge hätten ihre Aussichten auf eine Vollzeitstelle nahezu unmöglich gemacht, gibt sich Anja Högg ganz realistisch. Zum einen das Alter, zum anderen ihre Schwerbehinderung. Seit einer Tumoroperation vor knapp sieben Jahren ist die Borbeckerin auf dem linken Ohr taub. 50 Prozent Schwerbehinderung werden der 49-jährigen seitdem unbefristet bescheinigt. Eine Tatsache, die das Gros der Arbeitgeber abzuschrecken scheint.
Neue Chefin tickt ein wenig anders
Aber Gott sei Dank nicht alle. Kirsten Migge tickt da ein wenig anders. Seit dem 1. Juli 2016 beschäftigt sie Anja Högg in ihrem bis dato Ein-Frau-Unternehmen "MiG Immobilien - Kirsten Migge" (Management, Immobilien, Gutachten). Vor viereinhalb Jahren wagte die 37-Jährige den Weg in die Selbständigkeit. Ihr Büro eröffnete sie am Kiek ut 34. "In meiner eigenen Wohnung," schmunzelt sie, "obwohl alle meine Dozenten mir erklärt hatten, das so etwas nicht funktioniert und mir dringend davon abgeraten haben, diesen Weg einzuschlagen."
Aber Migge hat den Beweis geliefert. Ihr Modell funktioniert. Und alleine bekommt sie die Arbeit längst nicht mehr gestemmt. "Bereits Anfang des Jahres war mir klar, da muss sich etwas ändern. Wenn ich Besichtigungstermine habe oder bei Kunden bin, dann ist halt niemand im Büro, der Anrufe entgegennimmt oder aber Mails beantwortet. Das läuft in dieser Zeit alles ins Leere."
Ansprechpartnerin für Kunden, Hausverwaltungen und Handwerker
Seit Anja Högg da ist, hat sich das geändert. Die Alleinerziehende hält die Stellung, ist Ansprechpartnerin für Kunden, Hausverwaltungen oder Handwerker.
"Der Immobilienbereich ist unglaublich spannend", ist sie mit Feuereifer bei der Sache. "Obwohl ich natürlich in viele Dinge noch eingearbeitet werden muss", so die Borbeckerin, die zuvor im Bereich Personalwesen tätig gewesen ist. Kirsten Migge ist eine geduldige Chefin. "Das braucht Zeit", weiß sie aus eigener Erfahrung und greift Anja Högg unter die Arme, wo immer es geht. Sie ist aber nicht nur geduldig. Sie ist auch eine Chefin, die mutig ist. Sie hat sich von Anja Höggs Schwerbehinderung nicht abschrecken lassen. Im Gegenteil.
Da eine geringfügige Beschäftigung zeitlich mit Höggs ehemaligem Arbeitgeber nicht koordinierbar war, fackelte Migge nicht lange und bot der 49-Jährigen kurzerhand eine Ganztagsstelle an. Eine Entscheidung, die keine der beiden bereut. Die Zusammenarbeit funktioniert super und dank entsprechender Fördermittel profitiert auch das Unternehmen finanziell von dem neuen Arbeitsverhältnis. Über die Agentur für Arbeit kam die Info über mögliche Fördertöpfe, die genutzt werden können.
Unterstützung bei Antragsstellung
"Bei der Antragsstellung hat man mich toll unterstützt", erinnert sich Kirsten Migge an ihre Erfahrung mit der zuständigen Sachbearbeiterin. Gab es Probleme beim Ausfüllen der Anträge hatte die Schönebecker Unternehmerin einen Ansprechpartner. "Und auch über die fertig ausgefüllten Formulare hat die Mitarbeiterin zur Sicherheit noch einmal geschaut." Kirsten Migge würde es immer wieder tun und bei entsprechender Qualifikation eine schwerbehinderte Mitarbeiterin einstellen.
Ein Beispiel, das Schule machen sollte, wie Anja Högg findet. "Viele Unternehmen zahlen nämlich lieber die Ausgleichsabgabe, die auf sie zukommt, wenn sie bei bestimmter Mitarbeiterzahl keinen Schwerbehinderten einstellen", weiß die Angestellte aus eigener Erfahrung. "Einfach weil sie denken, dass Menschen mit einer Behinderung nicht belastbar sind, ihnen Sonderkündigungsrechte zustehen sowie mehr Urlaubstage pro Jahr. Und sie haben Angst vor längeren Ausfallzeiten aufgrund der Behinderung."
Dass das nicht so ist, dafür ist und war Anja Högg selbst immer ein Beispiel. "Ganz einfach weil ich beweisen wollte, dass ich nicht anders bin als die anderen, genauso viel leisten kann."
"Wenn nicht sogar mehr", wirft ihre neue Chefin ein. Und Kirsten Migge weiß, wovon sie spricht. "Denn kennengelernt haben wir uns schon vor vielen Jahren. Durch das Schönebecker Jugend-Blasorchester, in dem ich aktiv war. Und Anja hat in der Notenkiste mitgearbeitet, sich helferisch eingebracht. Ehrenamtlich, versteht sich. Neben Familie, Halbtagsbeschäftigung und Nebenjobs. Das muss man erst mal hinkriegen."
Hintergrund: Das Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) hat das Ziel, die Einstellung möglichst vieler schwerbehinderter Menschen durch private und öffentliche Arbeitgeber zu erreichen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können, insbesondere mit denen, die bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind.
Die Einstellung von schwerbehinderten Menschen wird durch verschiedene Fördermodelle unterstützt. Zum einen gibt es finanzielle Leistungen an Arbeitgeber zur „Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen“ und „Leistungen zur Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben“. Ferner sehen Landessonderprogramme zusätzliche – von den Integrationsämtern finanzierte – Lohnkostenzuschüsse für die Einstellung schwerbehinderter Menschen vor. Diese Sonderprogramme setzen beispielsweise hinsichtlich der zu fördernden Personengruppe sowie bei Höhe und Dauer der Förderung regional unterschiedliche Schwerpunkte.
Der Arbeitgeber kann zudem Zuschüsse oder Darlehen für die Schaffung neuer behinderungsgerechter Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten. Für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung ist grundsätzlich der Reha-Träger zuständig, das heißt Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit oder aber der Rentenversicherungsträger.
Nähere Informationen zu den Lohnkostenzuschüssen durch die Agentur für Arbeit sind abrufbar auf www.arbeitsagentur.de Hintergrund "
Autor:Christa Herlinger aus Essen-Borbeck |
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