Müssen wir beim Besuch der Familiengräber Maske tragen
Stille Feiertage: Auch hier gelten die Corona bedingten Regelungen
Im November finden gleich drei stille Feiertage statt: Allerheiligen am 1. November, Volkstrauertag am 15. November und Totensonntag am 22. November. An den Tagen gelten besondere gesetzliche Vorschriften – coronabedingt gibt es in diesem Jahr auch darüber hinausgehende Einschränkungen.
An Allerheiligen und am Totensonntag sind per Gesetz Märkte und gewerbliche Ausstellungen etc. zwischen 5 und 18 Uhr, sowie am Volkstrauertag zwischen 5 und 13 Uhr untersagt. Auch sportliche
sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und Pferdeleistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen oder Volksfeste sind an den Feiertagen tabu.
Coronabedingte Änderungen in diesem Jahr
In diesem Jahr werden all die oben genannten Verbote aber nicht zum Tragen kommen, beziehen sie sich doch ausschließlich auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage in NRW. Aufgrund der aktuell steigenden Infektionszahlen gelten im November bundesweit viele Einschränkungen für das öffentliche Lebens. Dazu gehören Kontaktbeschränkungen.
Die Stadt Essen bittet, die Vorschriften der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Essen zur Coronavirus-Pandemie zu beachten.
Autor:Christa Herlinger aus Essen-Borbeck |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.