Corona-Infektion: Zahlen steigen in Essen immer weiter - Neue Regeln ab Montag
Ab Montag ändern sich die Auflagen vor allem für Feste und Feierlichkeiten Noch ist Essen weit von den Fallzahlen Berlins oder anderer NRW-Kommunen wie Wuppertal und Hagen entfernt. 297 Infizierte (+38 gegenüber dem Vortrag) wies die Statistik am Donnerstag dieser Woche aus. Dennoch wird reagiert. Ab Montag, 12. Oktober, gelten neue Regelungen.
Vor dem Hintergrund steigender Coronavirus-Infektionszahlen in Essen und dem sich abzeichnenden Trend zur längerfristigen Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwerts von 35 hat die Stadtverwaltung bereits am Montag, 5. Oktober, weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Coronavirus beschlossen.
Private Veranstaltungen im öffentlichen Raum
Diese wurden nun mit der Veröffentlichung einer Allgemeinverfügung bekanntgegeben. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 12. Oktober, bis vorerst einschließlich 31. Oktober. Sie betreffen insbesondere den Umgang mit privaten Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Die Vorschriften der Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO) bleiben unberührt und müssen weiterhin beachtet werden.
Ab 12. Oktober müssen private Feste, die außerhalb von Wohnungen mit mehr als 25 Personen stattfinden, von Veranstaltern angemeldet werden. Dies muss mindestens drei Werktage vor dem Fest postalisch an das Ordnungsamt der Stadt Essen, 45121 Essen, erfolgen oder per E-Mail an faq@ordnungsamt.essen.de.
Dabei müssen die für die Durchführung der Veranstaltung verantwortlichen Personen mit Name, Anschrift und Telefonnummer sowie der Ort, die Art und der Anlass der Veranstaltung ebenso benannt werden wie die voraussichtliche Teilnehmerzahl. Der Veranstalter ist zudem verpflichtet, eine Teilnehmerliste während der Veranstaltung zu aktualisieren und vier Wochen datenschutzkonform aufzubewahren.
Verstöße können richtig teuer werden
Darüber hinaus begrenzt die Allgemeinverfügung der Stadt Essen die Teilnehmerzahl für private Feste, die mit vornehmlich geselligem Charakter und aus herausragendem Anlass gefeiert werden dürfen, auf 50 Personen. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Angesichts des mit steigender Personenzahl ebenfalls steigenden Verbreitungsrisikos sieht die Stadt Essen in der Begrenzung der Personenzahl und in der Anzeigeverpflichtung ein geeignetes Mittel zur Begrenzung des Infektionsgeschehens. Insbesondere die Anzeigepflicht ermöglich der Stadtverwaltung, überhaupt Kenntnis von Veranstaltungen zu erhalten und im Bedarfsfall Infektionsketten schneller nachvollziehen und unterbrechen zu können. Zudem soll diese Auflage dazu beitragen, dass sich Veranstalter stärker mit den Vorgaben der Coronaschutzverordnung auseinandersetzen und entsprechende Maßnahmen für ihre Feierlichkeiten ergreifen.
Hintergrund: Entsprechend der CoronaSchVO müssen bei einer örtlichen Häufung von Infektionsfällen mit einer 7-Tage-Inzidenz ab 35 lokale Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, wenn das Infektionsgeschehen nicht ausschließlich auf bestimmte Einrichtungen zurückzuführen ist. Dem kommt die Stadt Essen mit ihrer Allgemeinverfügung nach. Bei einer 7-Tage-Inzidenz ab 50 sind laut CoronaSchVO zwingend Schutzmaßnahmen anzuordnen.
Autor:Lokalkompass Borbeck aus Essen-Borbeck |
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