Kontakte auf ein Minimum reduzieren
Auch in Essen: Verschärfte Corona-Regeln gelten ab 11. Januar

Die neue Coronaschutzverordnung sieht vor, dass Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Gastronomie (Außerhausverkauf weiter erlaubt) und Hotels weiter geschlossen bleiben. | Foto: Kaprol / lokalkompass.de
  • Die neue Coronaschutzverordnung sieht vor, dass Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Gastronomie (Außerhausverkauf weiter erlaubt) und Hotels weiter geschlossen bleiben.
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Kanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben vorgelegt. Und gemäß des Bund-Länder-Beschlusses vom 5. Januar wird der Lockdown auch in NRW  bis vorerst 31. Januar fortgesetzt und teils verschärft. Zusätzlich zu den aus der Coronaschutzverordnung resultierenden Einschränkungen des Alltags hat die Stadt Essen mit einer Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie ergriffen.

Fortsetzung des Lockdowns

Die neue Coronaschutzverordnung sieht vor, dass Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Gastronomie (Außerhausverkauf weiter erlaubt) und Hotels weiter geschlossen bleiben. Gleiches gilt für Geschäfte, die nicht den täglichen Bedarf wie Lebensmittel abdecken, und für Dienstleistungsbetriebe, wie Friseure und Kosmetikstudios. Partys und vergleichbare Feiern sowie der Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum sind ebenfalls weiterhin untersagt.

Die wichtigsten Änderungen

Ab 11. Januar gilt eine verschärfte Kontaktbeschränkung: Dann sind nur noch private Treffen im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts mit höchstens einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Zu betreuende Kinder aus dem Haushalt dürfen begleiten. Grundsätzlich werden Bürger jedoch gebeten, ihre Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und möglichst zu Hause zu bleiben.

Mensen und Kantinen bleiben kalt

Im gastronomischen Bereich ist ab kommenden Montag, 11. Januar, auch der Betrieb von Kantinen und Mensen untersagt. Davon ausgenommen sind Betriebskantinen und Mensen in Bildungseinrichtungen zur Versorgung der Beschäftigten bzw. der Nutzer, wenn sonst die Arbeitsabläufe oder ein nach der Coronaschutzverordnung zulässiger Bildungsbetrieb nicht aufrechterhalten werden könnten.

Abholung bestellter Medien

Im Bereich der Bildung dürfen bis 10. Januar in Bibliotheken, Hochschulbibliotheken und Archiven nur Medien zur Bearbeitung und Vorbereitung von termingebundenen Prüfungsleistungen ausgeliehen werden. Künftig wird in diesen die Abholung und Auslieferung bestellter Medien sowie deren Rückgabe erlaubt sein, wenn dies unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen möglichst kontaktfrei erfolgen kann.

Fahrstunde mit FFP2-Maske

Fahrschulen dürfen weiterhin ausschließlich für berufsbezogene Ausbildungen betrieben werden. Ab 11. Januar dürfen praktische Ausbildungen einschließlich Prüfungen jedoch nur dann fortgesetzt werden, wenn bereits mehr als die Hälfte der verpflichtenden Ausbildungsstunden absolviert wurde und Schulungen sowie Prüfungen unter Beachtung der Abstandsregeln, Maskenpflicht, Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen sowie Rückverfolgbarkeit durchgeführt werden. Fahrschüler und Fahrlehrer, Fahrlehreranwärter sowie Prüfungspersonen, die sich im Fahrzeug aufhalten dürfen sind dann auch verpflichtet, wenn dies gesundheitlich und unter Sicherheitsgesichtspunkten vertretbar ist, mindestens eine FFP2-Maske zu tragen.

Allgemeinverfügung der Stadt Essen

Ergänzend zur Coronaschutzverordnung hat die Stadtverwaltung Essen eine Allgemeinverfügung erlassen, die ebenfalls ab Montag, 11. Januar, gilt. Darin wird unter anderem die Teilnehmerzahl für Beerdigungen auf 25 Personen begrenzt. Außerdem gelten für Vereinsheime, die im Eigentum von eingetragenen Vereinen stehen bzw. von diesen betrieben werden, die gleichen Regelungen wie für die Gastronomie.

Fragen zu aktuellen Regelungen

Sämtliche ab kommenden Montag geltenden Regelungen hat die Stadt Essen auf essen.de/coronavirus_regeln zusammengefasst. Bürger*innen, die Fragen dazu haben, finden zahlreiche Antworten in den FAQ des Ordnungsamts. Informationen zu zahlreichen weiteren Themen im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Interessierte im Online-Informationsangebot der Stadt Essen auf essen.de/coronavirus_infos.

Auswirkungen auf die Stadtverwaltung

Vor dem Hintergrund der Coronaschutzverordnung bleiben die bisherigen Einschränkungen für Angebote der Stadtverwaltung bestehen. Das gilt außerdem auch für Angebote beispielsweise der Folkwang Musikschule oder der Volkshochschule. Eine Übersicht finden Interessierte auf essen.de/coronavirus_verwaltung.

Autor:

Christa Herlinger aus Essen-Borbeck

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