Gespräch mit Trägern im Rathaus klärt letzte Details - Innovative Konzepte entwickelt
Ab morgen wieder Angehörigen-Besuche in Altenheimen - Besucherbereiche eingerichtet

Am Maifeiertag war noch kein Besuch in der Pflegeeinrichtung St. Franziskus an der Laarmannstraße in Bedingrade möglich. Als Überraschung hatten die Ehrenamtler ein Konzert für die Bewohner organisiert, für sie machen sich die Corona-Lockerungen ab morgen (9. Mai) bemerkbar.  | Foto: cHER
  • Am Maifeiertag war noch kein Besuch in der Pflegeeinrichtung St. Franziskus an der Laarmannstraße in Bedingrade möglich. Als Überraschung hatten die Ehrenamtler ein Konzert für die Bewohner organisiert, für sie machen sich die Corona-Lockerungen ab morgen (9. Mai) bemerkbar.
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Zur Begrüßung des Wonnemonats Mai mussten die Ehrenamtler den Senioren ihr Ständchen noch aus der Grünanlage hinauf auf die Zimmer und Stationen schicken. Mit der neuen Rechtsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen werden nun eingeschränkt auch Besuche in Senioren-, Alten-, und Pflegeheimen ermöglicht. Ab 9. Mai können in eingerichteten Besucherbereichen außerhalb oder innerhalb der Einrichtung Besuche von Angehörigen stattfinden.

Um die  Bewohner auch weiterhin vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, müssen Einrichtungen und Angehörige insbesondere die Richtlinien und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts beachten. Dazu zählen die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Einhaltung der Hust- und Niesetikette. Darauf macht die Stadt Essen aufmerksam.

Besucherbereich statt Bewohnerzimmer

Ausnahmsweise ist ein Besuch auf einem Bewohnerzimmer möglich, wenn in der Einrichtung kein besonderer Besucherbereich eingerichtet werden kann oder wenn dies aus ethisch-sozialen oder medizinischen Gründen geboten ist; in Pflegeeinrichtungen dürfen Besuche auf den Zimmern der  Bewohner nur durch jeweils eine Person erfolgen. In besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe sind Besuche auf den Einzelzimmern grundsätzlich alternativ zu Besuchen in besonderen Besucherbereichen zulässig.

Innovative Konzepte - Liste für Besucher

Bereits in den vergangenen Wochen wurden gute und innovative Konzepte entwickelt, um Besuche zu ermöglichen. Alle Essener Einrichtungen stellen sicher, dass Besucher nicht unangemeldet in die Einrichtungen kommen und sich in eine Besucherliste eintragen.
Besuche sind auf maximal einen Besuch pro Tag und Bewohnerin bzw. Bewohner von maximal zwei Personen beschränkt. Während des Besuchs muss ein grundsätzlicher Abstand von mindestens 1,5 Metern zur besuchten Person eingehalten werden. Sollte die Einhaltung des Mindestabstands aus medizinischen oder ethisch-sozialen Gründen nicht möglich sein, kann die Einrichtung zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen anordnen.

Vorab anrufen, dann kann Besuch geplant werden

Gestern hat ein Gespräch mit Trägern der Essener Einrichtungen stattgefunden. Im Rathaus wurde vor allem nochmal um das Verständnis der Angehörigen für die Schutzmaßnahmen geworben. Alle Einrichtungen nehmen den Schutz der  Bewohner ernst und handeln zum Wohle der ihnen anvertrauten Personen. Besucher sollten sich vorab telefonisch mit der Einrichtung in Verbindung setzen, damit der Besuch geplant werden kann.

Autor:

Christa Herlinger aus Essen-Borbeck

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