Beim Einkauf und in Bussen und Bahnen sind dann medizinische Masken Pflicht
Ab Montag nehmen Corona Schutzmaßnahmen in NRW weiter Fahrt auf
Ab Montag nehmen die Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus in NRW weiter Fahrt auf. Dann sind Medizinische Masken (OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder vergleichbar (KN95/N95)) in vielen Bereichen verpflichtend: Beispielsweise beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen, aber auch an Haltestellen und Bahnhöfen. Kinder unter 14 Jahren, die aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, müssen ersatzweise eine Alltagsmaske tragen.
Ab 25. Januar bis vorerst einschließlich 14. Februar gilt die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO). Die Stadt Essen hat darüber hinaus per Allgemeinverfügung weitere Regelungen getroffen. Eine PDF auf der Seite der Stadt Essen bietet alle Inhalte noch einmal zum Nachlesen.
Verstöße werden gemäß des zugehörigen Straf- und Bußgeldkatalogs geahndet. Was das kosten kann, auch darüber kann man sich schlau machen.
Ergänzend gilt bis 31. Januar die Coronaregionalverordnung (CoronaRegioVO) des Landes NRW, die für bestimmte Kreise einen eingeschränkten Bewegungsradius vorsieht.
Das Ordnungsamt der Stadt Essen hat für Bürger FAQ zu den geltenden Regelungen zusammengestellt. Sie finden Antworten auf häufig gestellte Fragen zur CoronaSchVO auch auf der Website des Landes Nordrhein-Westfalen.
Alle aktuellen Informationen finden Sie zudem auf der Seite der Stadt Essen
Dort gibt es alles zu den Themen Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, Rückverfolgbarkeit, Gastronomie oder auch Alkoholverkauf.
Autor:Christa Herlinger aus Essen-Borbeck |
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