Sonderbehandlung für H. Broelsch?

Es ist schon verwunderlich, wie die deutsche Justiz entscheidet.

Dem früheren "Leberpapst" Prof. Dr. Broelsch wird in einem aufsehenderregenden Prozeß in 30 Fällen Bestechlichkeit, Nötigung, Betrug und Steuerhinterziehung nachgewiesen.
Während des Prozeßes war von seiten H. Broelsch von Verleumdung, falsche Zeugen usw. die Rede. Von Ihm selbst kam kein Wort des Bedauerns oder ein Eingeständnis seiner Schuld. Er stand über allen Dingen!!

Plötzlich, im geschlossenen Vollzug des Gefängnises, ändert er sein Leugnen der strafrechtlichen Verantwortung und zeigt Einsicht.
Schon wird er in den offenen Vollzug einer anderen Strafanstalt verlegt und der zuständige Richter hat einen guten persönlichen Eindruck von ihm, dass er jetzt schon nach der Hälfte seiner Strafe wieder auf freien Fuß kommt.
Wohlgemerkt, die übliche Aussetzung zur Bewährung erfolgt erst nach zwei Drittel der auferlegten Strafe.

Wie denken jetzt wohl die Patienten, bzw. die Angehörigen, die durch solche Machenschaften, längeres Leid ertragen mußten über diese Maßnahme?

Wenn das Schule macht, haben wir bald wieder mehr Platz in unseren Gefängnissen und die Straftäter begegnen ihren Opfern wieder fröhlich lachend auf offener Strasse.

Autor:

Bernd Hamann aus Essen-Borbeck

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