Masterplan die Zweite - aber ohne Sicherheit

Er war zur Sitzung der Bezirksvertretung ins Schloß Borbeck gekommen, um dieser die überabeitete Fassung des Masterplans Essen vorzustellen. Doch bei allen Folien und Zahlen blieb Michael Meiring vom Planungsamt den BV-Vertretern einige Antworten schuldig.
„Es wäre schön gewesen, wenn wir diese Darstellungen der neuen Klassifizierung der Einkaufszentren schon im Vorfeld zur Ansicht bekommen hätten“, so eine der kritischen Anmerkungen von Dagmar Poschmann.
Die Überarbeitung des Masterplans 2006, der die Einzelhandelsentwicklung in Essen steuern und die Entwicklung von Zentren und Nebenzentren unterstützen soll, sei auch aufgrund der Rechtsprechung und der Änderung von Rechtsgrundlagen (insbesonderes des § 24a Landesentwicklungsprogramms) notwendig geworden.
Für die Überarbeitung wurde ein Einzelhandeslgutachten des Büros Dr. Acocella in Auftrag gegeben. Demnach hat sich die Bindungsqualität des Einzelhandels in Essen von 108% in 2003 auf 116% in 2009 erhöht. Wie hoch dieser Zuwachs an Kaufkraft-Bindungsquote in Borbeck sei, konnte der Referent allerdings nicht sagen. In der überarbeiteten Version bleibt die fünfstufige Zentrenhierarchie in A bis E-Zentren bestehen. Demnach ist Borbeck Mitte weiter das Hauptzentrum (A), Frintrop etwa ein Nebenzentrum (B,C) und Fliegenbusch und Frintroper Markt gehören zu den Nahversorgungszentren (D.E)
Allerdings wurden die Grenzen dieser Zentren entsprechend angepasst. Nicht mehr aufgelistet im neuen Masterplan sind Sonderstandorte wie die Aktienstraße oder der Wolfsbankring. In diesem Zusammenhang interessierte Thomas Mehlkopf (CDU), Dr. Thorsten Drewes (Grüne) und auch Margarete Roderig (CDU) mögliche Auswirkungen auf das ihrer Meinung nach Überangebot an Lebensmittel durch Discounter, die sich dort angesiedelt hätten. „Bringt der neue Masterplan denn nun Rechtssicherheit darüber, dass sich diese Entwicklung am Wolfsbankring nicht weiter fortsetzt?“, wollte Mehlkopf wissen.
Die festgeschriebene Sortimentenliste für zentren - und nicht zentrenrelevante Sortimente sei ebenfalls überprüft worden. Diese könne aber weitestgehend bestehen bleiben, da gelte auch weiterhin die 10-Prozent-Regelung, so Meiring. Demnach dürfen Unternehmen mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten in Sondergebieten wie etwa dem Wolfsbankring höchstens 10 Prozent zentrenrelevante Sortimenete wie etwa Lebensmittel und Haushaltswaren anbieten.
Im Übrigen sei der Masterplan zwar ein formelles Richtungsinstrument, für die Einhaltung der Bestimmungen sei dieser aber nicht zuständig. „Der Masterplan ist eine Stufe vorher,“ erklärte Michael Meiring.
pks

Autor:

Patricia Koenig-Stach aus Essen-Borbeck

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