Ergebnisse des sogenannten Bürgerforums zur Wohnbebauung wurden am 11.06. in der Bezirksvertretung Borbeck diskutiert
Erika Küpper (Kinder- und Jugendbeauftragte der BV IV SPD): Wertvolle Flächen für die nächsten Generationen erhalten!
Als Kinder- und Jugendbeauftragte der Bezirksvertretung IV ist das Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen in meiner Stadt mein Thema. Und damit auch die Frage, wie wir die Umwelt unserer nachwachsenden Generation übergeben.
Im Bürgerforum „Wo wollen wir wohnen“ hat die Verwaltung im November 2018 Flächen zur Wohnbebauung ins Gespräch gebracht, die eine hohe klimatische und ökologische Bedeutung haben. Im Stadtbezirk IV haben die Bürgerinnen und Bürger, denen die Flächen zur Benotung im Hinblick auf eine Eignung für das Wohnen vorgelegt wurden, 6 Flächen für geeignet befunden:
Düppenberg, Pollstraße, Schacht-Kronprinz-Straße, Aktienstraße 117-119, Frintroper Straße sowie Oberhauser Str./Frintroperstr.
Ja, wir brauchen für alle Generationen bezahlbare Wohnungen. Industriebrachen, Flächen mit der Aufgabe von bisherigen Nutzungen wie Kleingewerbe, Krankenhausstandorte, Sportanlagen, Kirchen, aufgegebene Friedhöfe sowie Baulücken sind Potenziale in industriell geprägten Siedlungsräumen wie das Ruhrgebiet.
Grünflächen im Stadtbezirk Borbeck sind jedoch besonders schützenswerte Flächen. Sie dienen der fußläufig erreichbaren Erholung, dem Sport und der Gesunderhaltung, machen bestehende Wohngebiete attraktiv, dämpfen die Folgen des Klimawandels wie hohe Temperaturen im Sommer, dienen der Grundwasserneubildung, sind Lebensraum für Pflanzen und Tiere, bieten Flächen für Landwirtschaft mit Direktverkauf an Verbraucher und sind prägender Bestandteil einer historisch gewachsenen Kulturlandschaft, z.B. als Parkanlage. Nicht zuletzt schützen sie vor Abgasen und Lärm der dichtbefahrenen Eisenbahnlinie, der A 42 und des Rhein-Herne-Kanals im Emschertal im Norden des Bezirks sowie der Eisenbahnlinie und der A 40 im Süden. Gewerbe und Großindustrie haben weitere Emissionen zur Folge, die kompensiert werden müssen. Grünflächen dürfen hier nicht Flächenreserve für Wohnungsbau sein, sondern sind bedeutsam für die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger und deshalb zu erhalten und auszuweiten.
Nicht zuletzt ist der Erhalt von Grünflächen im Stadtbezirk IV auch eine soziale Frage. Alte Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Familien und Alleinerziehende mit kleinen Kindern sind auf fußläufig erreichbare Grünflächen angewiesen, insbesondere, wenn das Haushaltseinkommen beschränkt ist.
Am 11.06. stand das Thema auf der Tagesordnung der BV IV. Ein gemeinsamer Antrag von SPD und Grünen fand mit der Vertreterin des EBB die Mehrheit in der Abstimmung.
Der Beschlusstext:
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragen, die Bezirksvertretung IV beschließt,
1. Die Bezirksvertretung IV begrüßt den Ansatz, Bürgerinnen und Bürger stärker in die Entscheidungsfindung in grundsätzlichen Fragen einzubeziehen. Dies gilt auch und gerade für den Bereich der Stadtentwicklung. Die Bezirksvertretung begrüßt daher den Beschluss des Rates, der die Verwaltung auffordert, „die inhaltlich-strategischen Anregungen der Bürgerinnen und Bürger aufzubereiten, um gesamtstädtische Leitlinien für die Stadt- und Wohnbauflächenentwicklung daraus ableiten zu können und diese dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung vorzulegen“ und bittet darum, in den Prozess der Leitlinienentwicklung mit einbezogen zu werden.
2. Die Bezirksvertretung IV sieht sich jedoch durch die Prozess- und Ergebnisdokumentation in ihrer Einschätzung bestätigt, dass das beim Bürgerforum gewählte Verfahren zur Flächenbewertung nicht geeignet war, um eine objektive vergleichende Priorisierung der untersuchten Flächen zu erstellen. Sie nimmt daher die von den Bürgerinnen und Bürgern erstellten Bewertungen der Flächen im Bezirk IV zwar gerne als Einzelmeinungen zur Kenntnis, die im Rahmen möglicher zukünftiger Beratungen dieser Flächen zu berücksichtigen wären, lehnt jedoch die vorgenommene Priorisierung als Vorgabe für aktuelles oder zukünftiges politisches oder Verwaltungshandeln ab.
3. Bei allen sechs vom Bürgerforum mit der Priorität 1 oder 2 versehenen Flächen im Bezirk IV (Düppenberg, Pollstraße, Schacht-Kronprinz-Straße, Aktienstraße 117-119, Frintroper Straße sowie Oberhauser Str./Frintroperstr) spricht sich die Bezirksvertretung IV nach eingehender Prüfung gegen eine Bebauung aus und fordert die Verwaltung auf, für diese Flächen auf die Aufstellung eines Bebauungsplans oder andere vorbereitende Maßnahmen für eine zukünftige Bebauung zu verzichten.
4. Zu den mit Priorität 3-5 versehenen Flächen im Bezirk IV verzichtet die Bezirksvertretung IV vorerst auf eine Stellungnahme, da entsprechend dem Ratsbeschluss vom 27.3.2019 keine Maßnahmen vorgesehen sind. Gleichwohl ist schon jetzt festzustellen, dass auch bei den meisten dieser Flächen Bedenken gegen eine Bebauung bestehen.
Es werden methodische Defizite bei der Durchführung der Bürgerbeteiligung bemängelt, denen ich noch einen Punkt hinzufügen möchte:
Die Jugend kam im Bürgerforum zu kurz. Es wird von der Verwaltung der Anspruch erhoben, dass man eine repräsentative Auswahl der Essener Stadtbevölkerung um ihr Votum zu 92 Flächen gebeten hat, u.a. repräsentativ nach Alter.
Mit dem gewählten Verfahren einer schriftlichen Einladung hat man die einbezogene Altersgruppe der 18- bis 29jährigen jedoch nicht ausreichend erreicht. Sie war um die Hälfte unterrepräsentiert.
Mehr noch:
Wir bauen üblicherweise Gebäude, die 80 bis 100 Jahre genutzt werden. Wir nehmen dafür Flächen in Anspruch, die auf Jahrzehnte anders nicht mehr genutzt werden können. Von diesen Entscheidungen ist die Jugend in weit höherem Maße betroffen als die heute 60-, 70- oder 80jährigen. Es hätte also eine Gewichtung vorgenommen werden, d.h. die Jüngeren hätten überproportional zum derzeitigen Bevölkerungsanteil einbezogen werden müssen. Und schließlich: Warum nicht eine Beteiligung ab 14 Jahren. Mit 15 oder 16 Jahren machen sich die Jugendlichen natürlich Gedanken über ihre Zukunft. Warum soll ihr Urteil nach einer 4stündigen Einarbeitung in das Thema, wie auf dem Bürgerforum geschehen, weniger qualifiziert sein als das eines 50- oder 75jährigen Teilnehmers, der sich bisher mit Fragen der Stadtplanung nicht beschäftigt hat?
Dies sind die Begründungen zum Beschlusstext und zur Ablehnung der Flächen im Einzelnen:
Begründung:
Zu 1.:
Schon in der Prozess- und Ergebnisdokumentation des Bürgerforums „Wo wollen wir wohnen?“ ist mehrfach auf die Notwendigkeit/Forderung eines gesamtstädtischen Ansatzes verwiesen. Auch sind im ersten Teil des Bürgerforums zahlreiche Einzelbeiträge zusammengetragen worden, die „Eckpfeiler für eine gesamtstädtisch-strategische Herangehensweise“ bilden können (S. 65/66 der Dokumentation). Dieser Weg sollte nun – unter Einbeziehung auch der Bezirksvertretungen – zügig und konsequent weiter beschritten werden. Mit Blick auf den im Bezirk IV geringeren Freiflächenanteil (19,2 % im Vergleich dazu: Essen 26,6%) und die bereits laufenden Baumaßnahmen und Planungen für zusätzlichen Wohnraum im Bezirk IV, (u.a. Levinstraße, Germaniastraße, Laarmannstraße, Kesselstraße) sollte dabei für den Bezirk IV ein besonderes Gewicht auf den Schutz des noch vorhandenen Freiraums gelegt werden. Außerdem sollte in diesem Prozess - auch vor dem Hintergrund der besonderen geographischen Struktur des Bezirks IV mit seinen Bachtälern und Grünzügen – eine systematische Klimafolgenabschätzung erfolgen.
Zu 2.
Um beim Bürgerforum zu tatsächlich vergleichbaren Priorisierungen der einzelnen Flächen zu kommen, hätten die einzelnen Bewertung nach jeweils identischen Kriterien und Maßstäben erfolgen müssen. Die Prozess- und Ergebnisdokumentation des Bürgerforums „Wo wollen wir wohnen?“ zeigt jedoch, dass es trotz des hohen finanziellen und administrativen Aufwandes und der Bemühungen der Beteiligten nicht gelungen ist, dies in allen Fällen zu gewährleisten, so dass die Ergebnisse am Ende zumindest in wesentlichen Teilen subjektiv und nicht mit einander vergleichbar waren (s. beispielsweise S. 59, S.66). Besonders offenkundig wird dies bei der einzigen Fläche, die unabhängig voneinander von zwei Gruppen bewertet wurde und einmal mit Priorität 2 und einmal mit Priorität 4 versehen wurde (s. S. 61).
Zu 3.:
Bei der Fläche „Düppenberg“ in Borbeck (Bürgerforum-Fläche Nr. 405) handelt es sich überwiegend um eine parkähnliche Grünfläche. Die Fläche ist teilweise bewaldet, westlich innerhalb der Fläche verläuft der Pausmühlenbach. Der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) charakterisiert die Fläche als „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ (BSLE). Im Zuge der Aufstellung des RFNP gab es breiten Widerstand gegen eine Bebauung. Im Rahmen der Umweltprüfung bei der Aufstellung des RFNP wurde 2008 für die Fläche folgendes bescheinigt: "Hohes ökologisches Potenzial; geplante Aufnahme in den zukünftigen Landschaftsplan; Bestandteil Masterplan Emscher Landschaftspark 2010." Außerdem ist hier aktuell eine naturschutzfachliche Aufwertung durch die Renaturierung des Pausmühlenbachs geplant. Die Fläche ist als Biotopverbund-Fläche "Bachtäler, Grünland und Waldreste im Essener Norden" (VB-D-4507-021) mit folgendem Schutzziel ausgewiesen: "Erhalt von arten- und strukturreichen Freiräumen und Parkanlagen im urban-industriellen Ballungsraum". Laut Biotopkataster der Stadt Essen gehört die gesamte Fläche dem Biotop "Pausmühlenbachtal und nördlicher Zufluss" (BK-4507-0100) an. Das Gebiet hat somit eine wertvolle Funktion als Trittsteinbiotop im Bereich des Essener Nordens. Laut Angaben des Naturschutzbundes (NABU) Essen stellt die Fläche auch ein Bruthabitat von Habicht und Mäusebussard dar. Außerdem weist der Essener Lärmminderungsplan die Fläche als „ruhiges Gebiet“ aus, das der Erholung von häufig hohen Lärmpegeln des Ballungsraums dient.
Die Fläche „Pollstraße“ in Schönebeck (Bürgerforum-Fläche 409) gehört zur Verbundfläche "Terrassenfriedhof, Park- und Brachflächen westlich und östlich des NSG's" (VB-D-4507-026) mit folgendem Schutzziel: "Erhalt eines strukturreichen Freiflächenkomplexes mit Bachlauf , Waldbereich, altem Baumbestand innerhalb von Park- und Friedhofsbereichen sowie gehölzreichen Brachen als Pufferzonen und Vernetzungselemente für bestehende Naturschutzgebiete und als Lebensraum für zahlreiche Pflanzen und Tiere". Zudem stünde eine Bebauung im Konflikt mit der angrenzenden Sportanlage und ihren Entwicklungsmöglichkeiten und könnte mittel- oder langfristig deren Betrieb in Frage stellen.
Die öffentliche Grünfläche „Schacht-Kronprinz-Straße“ in Schönebeck (Bürgerforum-Fläche Nr. 410) liegt im Gebiet des B-Plans "Schönebecker Schlucht" vom 29.12.1989 mit dem Ziel der planungsrechtlichen Sicherung von großflächigen Grünzonen und Erholungsräumen. Der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) charakterisiert die Fläche als „Grünfläche“ in einem „Regionalen Grünzug“. Die Fläche gehört zur Verbundfläche "Terrassenfriedhof, Park- und Brachflächen westlich und östlich des NSG's" (VB-D-4507-026) mit folgendem Schutzziel: "Erhalt eines strukturreichen Freiflächenkomplexes mit Bachlauf, Waldbereich, altem Baumbestand innerhalb von Park- und Friedhofsbereichen sowie gehölzreichen Brachen als Pufferzonen und Vernetzungselemente für bestehende Naturschutzgebiete und als Lebensraum für zahlreiche Pflanzen und Tiere". Außerdem wird die Fläche als Standort für Veranstaltungen und kulturelle Aktivitäten u.a. des kulturhistorischen Vereins „Bergbaukolonie Essen–Schönebeck e.V.“ und des Bürger- und Verkehrsvereins Schönebeck genutzt (s. hierzu auch den Beschluss der BV IV vom 9.4.2019). Der Essener Lärmminderungsplan weist die Fläche zum Teil als „ruhiges Gebiet“ aus, das der Erholung von häufig hohen Lärmpegeln des Ballungsraums dient.
Die Ackerfläche „Aktienstraße 117-119“ in Schönebeck (Bürgerforum-Fläche Nr. 401) liegt im Außenbereich. Durch die Fläche verläuft eine 110 kV Hochspannungsleitung, was eine Bebauung unattraktiv macht. Der Regionale Flächennutzungsplan weist die Fläche als „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE)“ in einem „regionalen Grünzug“ aus. Die Fläche grenzt direkt an das schutzwürdige Biotop "Winkhauser Bachtal" (BK-4507-002). Laut NABU handelt es sich bei der Fläche um ein Jagdgebiet für Mäusebussard, Rotmilan und Turmfalken.
Bei der Fläche „Frintroper Straße“ in Borbeck (Bürgerforum-Fläche Nr. 407) handelt es sich um eine öffentliche Grünanlage, die Teil des Borbecker Schlossparks ist. Der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) charakterisiert die Fläche als „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE)“ in einem „regionalen Grünzug“. Die Fläche ist als Biotop-Verbundfläche "Bachtäler, Grünland und Waldreste im Essener Norden" (VB-D-4507-021) ausgewiesen mit dem Schutzziel "Erhalt von arten- und strukturreichen Freiräumen und Parkanlagen im urban-industriellen Ballungsraum". Laut Biotopkataster der Stadt Essen liegt die Fläche im Biotop "Borbecker Schlosspark und Grünanlage Residenzaue" (BK-4507-0099) mit folgendem Schutzziel: das Gebiet "hat wertvolle Funktion als Vernetzungsbiotop im Verbund von Laubwaldstandorten und offenen Grünlandbachtälern im Bereich des Essener Nordens". Laut NABU handelt es sich um ein Bruthabitat bzw. Lebensraum für Schwarzspecht, Grünspecht, Buntspecht, Habicht und Mäusebussard. Im Übrigen ist dies einer der Flächen, die besonders intensiv für Freizeitaktivitäten "am Rande" des Schlossparks genutzt wird. Die Fläche stellt somit für den einen Puffer für den Kernbereich des Schlossparks zur stark befahrenen Frintroper Straße dar.
Bei der Fläche „Oberhauser Str./Frintroperstr.“ in Bedingrade (Bürgerforum-Fläche 408) erwartet die Bezirksvertretung aufgrund der Eigentümerstruktur erhebliche Umsetzungsschwierigkeiten, so dass der Aufwand für eine Realisierung der Bebauung dieser relativ kleinen Flächen in keinem Verhältnis zum möglichen Ertrag an zusätzlicher Wohnbaufläche steht.
Autor:Erika Küpper aus Essen |
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