In Sachen Baumschnitt ist der Fachmann gefragt

Gartenbauexperten wie Jörg Plaszauer wissen Rat in Sachen Baum- und Strauchschnitt. Die Schutzzeit begann am 1. März. | Foto: Debus-Gohl
  • Gartenbauexperten wie Jörg Plaszauer wissen Rat in Sachen Baum- und Strauchschnitt. Die Schutzzeit begann am 1. März.
  • Foto: Debus-Gohl
  • hochgeladen von Lokalkompass Borbeck

Das sonnige Wetter am Wochenende sorgte bei vielen Gartenfreunden bereits für ungeduldiges Hufescharren. Sie konnten es kaum mehr erwarten. Endlich wieder im Garten werkeln, die Spuren des Winters beseitigen und für Ordnung in Beeten und Rabatten sorgen. Doch nicht alles ist erlaubt, was der Gartenfreund plant. Gerade in Sachen Rückschnitte ist Vorsicht geboten.

„Wer bis jetzt Hecke oder Sträucher noch nicht in Form hat, sollte sich Rat vom Fachmann holen“, rät Jörg Plaszauer, staatlich geprüfter Techniker für Gartenlandschaftsbau. Der Inhaber der Gartenpflege Tiptop erklärt: „Erlaubt sind lediglich, mit Rücksicht auf die Tiere vorgenommene Formschnitte, die den Zuwachs der Pflanzen entfernen. “
Stichtag ist der 1. März. Bis zum 30. September läuft die Schutzzeit für Hecken, Wallhecken, Gebüsche, Röhricht und Schilf. „Während dieser Zeit sind nur noch Pflege- und Formschnitte möglich“, so der Fachmann. Diese sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sogar zwingend notwendig. „Denn Hecken oder Bäume düfen nicht in den Bürgersteig wuchern oder die Sicht an Ein- und Ausfahrten behindern.“ Zuwiderhandlungen werden hart bestraft. Für unfachmännischen Hecken- und Strauchschnitt droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro durch die Landwirtschaftskammer NRW.

Stichtag ist der 1. März

Mit dem Gesetz werden die Brut- und Lebensräume von Vögeln in den Gewächsen geschützt. „Deren natürlichen Brutstätten sind in den vergangenen Jahrzehnten durch veränderte Anbaumethoden der Landwirtschaft in großer Zahl verloren gegangen“, weiß Jörg Plaszauer. Deshalb sollen die Nistplätze in privaten Gärten geschützt werden. „Damit dort auch andere heimische Tierarten Unterschlupf finden.“
Den Unterschied zwischen Formschnitt und radikalem Schnitt kann nur der wirklich ausgebildete Fachmann erkennen und erklären beziehungsweise ausführen.
Auch weiß dieser, welche Fäll- und Rodungsarbeiten nun nicht mehr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind.

Verstoß gegen das Landschaftsschutzgesetz

„Klar ist aber, dass ganz eindeutig eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wenn Hecken während der Schonzeit gerodet, zerstört oder auf den Stock zurückgeschnitten werden.“ In einem solchen Fall liege klar ein Verstoß gegen das Landschaftsschutzgesetz vor.
Wer sich also bei Planungen solcher Gartenarbeiten in Zukunft unsicher ist, und eventuelle Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten verhindern möchte, sollte einen Fachmann zu Rate ziehen. Zumindest während der gesetzlich vorgeschriebenen Schutzzeit.
Text: Christa Herlinger

Autor:

Lokalkompass Borbeck aus Essen-Borbeck

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

10 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.