Wassergebühren
Zählerstandsmeldungen sind online möglich

Der Stand der Wasserzähler muss bis zum 4. Januar an die Stadt Ense übermittelt werden. | Foto: Stadt Ense
  • Der Stand der Wasserzähler muss bis zum 4. Januar an die Stadt Ense übermittelt werden.
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  • hochgeladen von Andrea Rosenthal

Ense. Das Jahr neigt sich dem Ende und so steht die regelmäßige Ablesung der Zwischenzähler für die Gartenbewässerung sowie die anschließende Übermittlung des abgelesenen Zählerstands an.

Der Zählerstand sollte, wenn möglich, über das Bürgerportal der Gemeinde Ense „Ense Online“ mitgeteilt werden. Der Service ist ab sofort verfügbar und über das Bürgerportal erreichbar. Zum Bürgerportal gelangen die Bürger über die Startseite der Internetseite der Gemeinde Ense, alternativ auch unter www.portal.citkomm.de/ense. Eine Anmeldung oder Registrierung ist für die Zählerstandsmitteilung nicht erforderlich.

Alternativ kann die Meldung auch per E-Mail an Larissa Haase (l.haase@gemeinde-ense.de) oder Michael Kötter (m.koetter@gemeinde-ense.de) oder schriftlich auf dem Postweg erfolgen.
Die Mitteilung muss bis zum 4. Januar erfolgen. Sollte sie unterbleiben, werden die vollen Schmutzwassergebühren erhoben.

Autor:

Lokalkompass Arnsberg-Sundern aus Arnsberg

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