Lernanfänger in Ense
Hier eine der Gemeinde Ense.
Für die voraussichtlich 106 einzuschulenden Kinder im Schuljahr 2017/18 laufen bereits die ersten Vorbereitungen. Die Eltern der einzuschulenden Kinder werden in diesen Tagen von der Verwaltung schriftlich informiert. Auch Kinder, die erst nach dem Stichtag sechs Jahre alt werden, können schulfähig sein. Daher gibt es die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung.
Nach der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule werden Kinder, deren Schulpflicht am 1. August eines Jahres beginnt, von ihren Eltern bis spätes-tens zum 15. November des Vorjahres zum Besuch der Grundschule angemeldet.
Für die Einschulung gilt folgende Regelung:
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
Für das Schuljahr 2017/18 werden somit diejenigen Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 geboren sind.
Die Anmeldung in den Schulen findet an folgenden Tagen statt:
Gemeinschaftsgrundschule Höingen
Dienstag, den 4. Oktober 2016
10.00 – 13.00 Uhr
Mittwoch, den 5. Oktober 2016
10.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag, den 6. Oktober 2016
10.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr
Fürstenbergschule
Dienstag, den 4. Oktober 2016
10.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch, den 5. Oktober 2016
10.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag, den 6. Oktober 2016
10.00 – 13.00 Uhr
Bernhardusschule Niederense
Dienstag, den 4. Oktober 2016
10.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch, den 5. Oktober 2016
10.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag, den 6. Oktober 2016
10.00 – 13.00 Uhr
Die Kinder sind in der gewünschten Schule vorzustellen.
Bei der Anmeldung in der Schule sind Geburtsurkunde oder Familienstammbuch vorzulegen. Die schulärztlichen Untersuchungstermine werden später gesondert mitgeteilt.
Autor:Hans-Jürgen Köhler aus Menden (Sauerland) |
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