Demenz-WGs in Ennepetal bezugsfertig
Die Voerder Baugenossenschaft errichtete in Kooperation mit der evangelischen Stiftung Volmarstein am Breslauer Platz zwei Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz. Im Januar können die Mieter einziehen. Vor dem Start unterzeichneten Vertreter der Kreisverwaltung, der Voerder Baugenossenschaft und der Stiftung Volmarstein einen Kooperationsvertrag.
Die Vereinbarung regelt Art, Inhalt, Umfang und Qualität der Betreuungsleistungen. Die beiden Wohngemeinschaften bieten Platz für 16 Menschen mit demenziellen Veränderungen. Diese moderne Wohnform ist neu für Ennepetal. Als Wohnungsunternehmen sind die „Voerder“ Vorreiter im EN-Kreis bei diesem ambulanten Angebot für Menschen mit Demenz. Die Stiftung betreut bereits zwei Demenzwohngruppen in Gevelsberg.
Das Besondere an den Wohngruppen ist, dass jeder Mieter neben dem Miet- auch einen Betreuungsvertrag abschließt. Die Menschen leben als Mieter in Gemeinschaft mit anderen, gestalten den Alltag möglichst selbstbestimmt und erhalten soviel Hilfe wie nötig. Die Angehörigen sind eingebunden, werden aber auch deutlich entlastet: 24 Stunden sind Betreuungskräfte in der WG vor Ort.
Sie pflegen nicht vorrangig, sondern unterstützen die Mieter im Haushalt und leisten soziale Hilfestellung.
Ziel ist es, den Erkrankten eine höhere Selbstbestimmung zu erhalten. Es besteht die Möglichkeit, dass die Bewohner gewohnte alltägliche Tätigkeiten weiterhin begleitet durchführen. Hierdurch kann der Krankheitsverlauf positiv beeinflusst werden. Die Pflege, sollte sie notwendig sein, wird mit einem ambulanten Pflegedienst koordiniert. Wenn möglich begleiten wir die Mieter bis zum Lebensende. Dies gelingt durch die enge Zusammenarbeit mit dem Palliativnetzwerk EN und dem ambulanten Hospiz.
Kreis fördert weiter
Errichtung und Betrieb von ambulant betreuten Wohngemeinschaften für pflegebedürftige und demenzerkrankte Menschen werden im Ennepe-Ruhr-Kreis auch weiterhin gefördert.
Der Kreistag hat eine entsprechende Richtlinie in seiner letzten Sitzung bis Ende 2018 verlängert und für die nächsten zwei Jahre jeweils 50.000 Euro bereitgestellt.
Heimische ambulante Pflegedienste sowie Fördervereine, deren alleiniger Vereinszweck die Förderung einer ambulanten Wohngemeinschaft ist und die im Vereinsregister eingetragen sind, können Fördermittel beantragen. Diese sind für die „Anschubfinanzierung“ vorgesehen.
Der Kreis beteiligt sich an Investitionskosten, springt aber auch ein, wenn in der Anfangsphase zu Mietausfällen kommt.
Die maximalen Fördersummen liegen bei 15.000 (Investitionskosten) bzw. 7.500 Euro (Mietausfall) pro Wohngemeinschaft.
2016 haben drei Wohngemeinschaften der Stiftung Volmarstein von der Unterstützung profitiert.
Autor:Henrik Stan aus Hagen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.