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Unterstützung im Gerichtssaal: Stadt Ennepetal sucht neue Schöffen

Die Stadt Ennepetal sucht Schöffinen und Schöffen. Bewerbungen sind noch bis April möglich. | Foto: Archiv
  • Die Stadt Ennepetal sucht Schöffinen und Schöffen. Bewerbungen sind noch bis April möglich.
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Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffeninnen und Schöffen sowie die Jugendschöffeninnen und -schöffen für die Amtszeit 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 gewählt. Für Ennepetal werden insgesamt zwölf Personen gesucht, die am Amtsgericht Schwelm und Landgericht Hagen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Darüber hinaus werden auch für Breckerfeld Jugendschöffeninnen und -schöffen gesucht. Der Rat und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie benötigt werden.
Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffeninnen und -schöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Ennepetal bzw. für das Jugendschöffeninnen und -schöffenamt auch in Breckerfeld wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und
höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von
öffentlichen Ämtern führen können, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (z.B.  Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffeninnen oder Schöffen gewählt
werden.
Die Personen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage
behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der
berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im
Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffeninnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden
Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.
Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffeninnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.
Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der oder die Angeklagte aufgrund des
Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den
Berufsrichtern gleichberechtigt.
Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffeninnen und
Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen
mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Amt nicht anstreben. In der Beratung müssen Schöffeninnen und Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich
verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten oder die Angeklagte sowie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher
Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Interessenten können sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 16. April bewerben. Das Bewerbungsformular finden Interessierte auf www.ennepetal.de.
Bei Fragen hilft Katrin Katthage unter Tel. 02333/979-116,
wahlamt@ennepetal.de, gerne weiter.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen oder einer Jugendschöffin mit Wohnsitz in Ennepetal oder Breckerfeld können ihre Bewerbung bis zum 16. April an das Jugendamt der Stadt Ennepetal, Bismarckstr. 21, richten.
Das Bewerbungsformular ist auf www.ennepetal.de unter der Dienstleistung „Schöffenamt“ zu finden. 
Bei Fragen kann Melanie Windhöfel unter Tel. 02333/979-267 oder mwindhoefel@ennepetal.de, weiterhelfen.

Autor:

Lokalkompass Schwelm aus Schwelm

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