Freitag und Samstag darf geböllert werden
Seit gestern gibt es im Handel wieder Feuerwerk zu kaufen. Trotz aller Begeisterung aber sollte man besondere Vorsicht walten lassen: „Feuerwerkskörper der Kategorie 2(F2), die nur am 31. Dezember und am Neujahrstag abgebrannt werden dürfen, gehören nicht in die Hände von Kindern, sondern nur an Personen über 18 Jahre. Auch das Feuerwerk der Kategorie 1(F1) darf nur an Personen ab zwölf Jahre verkauft werden“, so die Bezirksregierung Arnsberg, die auch empfiehlt, die Gebrauchsanweisung zu lesen und zu beachten (!) und keine „Experimente“ oder Mutproben zu versuchen.
In den Geschäften hat man derweil die Qual der Wahl. Der Schwelmer OBI-Marktleiter Stefan Zabel stellt fest, dass der Trend verstärkt zu Batterie-Schussanlagen geht: „Die machen wenig Arbeit - einmal anzünden, und man hat mehrere Minuten lang schöne Effekte!“ Gern genommen auch das Kombi-Set, in dem vom Knallfrosch bis zur Rakete für jeden etwas dabei ist. Auch im Trend: „Bleigießen - man will ja wissen, was das neue Jahr bringt!“
Wie Sven Landsmann vom Schwelmer „Kompakt-Sonderpostenmarkt Thomas Philipps“ beobachtet hat, gingen am ersten Verkaufstag vor allem die Sets weg: „Davon hat die ganze Familie was: Für die Mama Raketen, weil‘s schön aussieht, für den Papa die Böller, weil sie ordentlich Krach machen, und für den Nachwuchs ab zwölf gibt‘s auch was zum Knallen!“
Autor:Carmen Möller-Sendler aus Ennepetal |
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