Entsorgungshinweise für Feuerwerkskörper
Nach dem Feuerwerk in der Silvesternacht sollte es selbstverständlich sein, die Reste des Feuerwerks einzusammeln und über die Restabfalltonne zu entsorgen.
Jeder ist für Entsorgung seines Mülls selbst verantwortlich und sollte sich dieser Verantwortung nicht entziehen – zum Wohl aller.
Insbesondere großteilige Reste von Feuerwerkskörpern wie Raketen und Mehrschussbatterien können von der Kehrmaschine der Stadtbetriebe nicht aufgenommen werden.
Dabei ist zu beachten, dass die abgebrannten Feuerwerksbatterien und Raketen noch Reste von Ton und Kalkstücken enthalten können. Deshalb dürfen die Hinterlassenschaften, auch die Kartonagen der Feuerwerkskörper, nicht über die Altpapiersammlung entsorgt werden.
Weiterhin werden Reste der chemischen Verbindungen beim Verbleib auf Straßen- und Gehwegflächen unnötigerweise beim nächsten Regen der Kanalisation zugeführt. Daher müssen diese Reste, soweit möglich, beseitigt werden.
Noch ein Hinweis, falls unbenutzte Feuerwerkskörper unbedingt entsorgt werden sollen:
Nicht genutzte Feuerwerkskörper, die entsorgt werden sollen, müssen hierfür erst vorbereitet werden. Dies geht am einfachsten, indem man das Feuerwerk einige Stunden in Wasser taucht und einzeln in mit Sand oder Erde abgefüllte Tüten verpackt. Sind die Feuerwerkskörper entsprechend vorbereitet worden, können sie, genauso wie abgebranntes Feuerwerk, über den Restmüll entsorgt werden.
Autor:Lokalkompass Schwelm aus Schwelm |
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