Erneuerbare Energien werden subventioniert – Staat zahlt keinen Cent
Quelle: Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR)
Trend-Meinung
Regenerative Energien werden durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) subventioniert und vom Staat mit Staatsmitteln gefördert.
Fakten
Fakt ist, dass der Staat bei der EEG-Umlage keinen Cent aus Steuergeldern zahlt bzw. mit Steuermitteln fördert. Der Staat legt, wie im Fall der Mindest-Lohndebatte, die Preise für den Strom aus erneuerbaren Energien als Mindestpreise lediglich fest. Das EEG-Umlageprinzip funktioniert ähnlich wie der Gesundheitsfonds mit Einnahmen (u.a. Verkauf des Ökostroms) und Ausgaben (Zahlungen an die Anlagen-Betreiber). Wie die EEG-Umlage wirklich funktioniert:
1. Zum Begriff Subvention und Mindestvergütung
In den Medien tauchen immer wieder Begriffe wie “Solar-Subventionen” auf. Selbst Bundespolitiker sprechen in Interviews von “Subventionen” im Rahmen des EEG. Durch die vielfache Wiederholung des Subventionsbegriffs verankert er sich in den Köpfen der Öffentlichkeit, doch richtiger wird er dadurch nicht.
Eine Subvention ist eine einseitige Zahlung des Staates an Unternehmen oder Bürger. Neben direkten Geldzahlungen sind auch geldwerte Vorteile denkbar, etwa spezielle Vergünstigungen. In jedem Falle werden Subventionen aus öffentlichen Mitteln finanziert.
2. Wie die EEG-Umlage funktioniert und berechnet wird
Fakt ist aber, dass die EEG-Umlage nicht aus Steuertöpfen gezahlt wird – der Staat zahlt keinen Cent. Die Rolle des Staates beschränkt sich darauf, dass er einen Mindest-Vergütungspreis für EEG-Strom festlegt. So erhalten die Betreiber von EE-Anlagen je eingespeiste Kilowattstunde einen festen Vergütungsbetrag. Finanziert wird dieser einerseits durch den Verkauf des Grünstroms an der Börse, der Rest bzw. die Differenz ist die EEG-Umlage.
a) EEG-Umlage ist die Differenz aus den Vergütungszahlungen an Betreiber und den Verkaufseinnahmen des EEG-Ökostroms an der Börse
Das bedeutet: Die EEG-Umlage funktioniert wie ein Fonds mit Einnahmen (Verkauf des EEG-Stroms an der Börse) und Ausgaben (Zahlungen an die Betreiber). Die Differenz, d.h. der Fehlbetrag, ist die EEG-Umlage und wird auf alle Stromverbraucher verteilt. Der Staatshaushalt bleibt außen vor, Steuergelder fließen nicht
Autor:Sven Hustadt aus Ennepetal |
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