Energetische Gebäudesanierung vermeidet Energiearmut – Kostenfrage muss geklärt werden
Quelle: BUND
Berlin: Vor den entscheidenden Verhandlungen zur Novellierung der Energieeinsparverordnung 2012 zwischen Bundesbau- und Bundesumweltministerium fordern Deutscher Naturschutzring (DNR), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Deutscher Mieterbund (DMB) gemeinsam die Minister Ramsauer und Altmaier auf, den Stillstand bei der Gebäudesanierung zu überwinden. Eine Entscheidung über steuerliche Anreize stehe immer noch aus und die Diskussion um Mietrechtsänderungen sei in vollem Gange. Ohnehin anstehende Instandsetzungen bei Gebäuden müssten für mit den Klimazielen kompatible Energieeinsparmaßnahmen genutzt werden. Ansonsten bestehe die zunehmende Gefahr, dass immer mehr Mieter den Anstieg der Energie-, insbesondere der Heizkosten, nicht mehr bewältigen können.
“Die zunehmend von Finanzinvestoren und deren kurzfristigen Gewinnmaximierungsziele beherrschte Wohnungswirtschaft blockiert wirksame Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung. Sie führt angeblich zu hohe Kosten der Energieeinsparinvestitionen an, indem andere Sanierungskosten wie der Einbau von Fahrstühlen, Balkonen oder die Erweiterung der Wohnflächen mit eingerechnet werden. Bis 2030 ist etwa die Hälfte des Gebäudebestandes zu sanieren. Nach Angaben der DENA sind 65% der Fassaden ungedämmt und 60% der Fenster energetisch in einem schlechtem Zustand. Außerdem entsprechen 80% der Gas- und Ölheizungen nicht dem Stand der Technik. Gleichzeitig sind seit 1995 die Kaltmieten um 24%, die Energie-, vor allem Heizkosten, aber um 173% gestiegen”, sagte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen.
Aus NABU-Sicht sind die derzeitigen Instrumente aus Fordern und Fördern völlig unzureichend. Daran ändert auch der bisherige EnEV-Entwurf nichts. „Nimmt die Bundesregierung die selbstgesteckten Klimaziele ernst, muss sie die legitimen Interessen der Eigentümer mit den Zielen der Gesellschaft in Einklang bringen.
“Dazu gehören langfristige Klarheit über staatliche Vorgaben und Förderangebote“, erklärt NABU-Energieexperte Ulf Sieberg. Voraussetzung sei, das Hauseigentümer mit einem Sanierungsfahrplan Auskunft über den Ist-Zustand ihres Gebäudes, das zu erreichende Zielniveau und verschiedene Strategien wie dieses mit Hilfe von Einzel- oder Gesamtmaßnahmen erreicht werden könne, erhielten. Der Sanierungsfahrplan müsse mit einem dauerhaften wirtschaftlichen Anreiz verbunden sein sowie mit einem entsprechend flankierenden Förderregime, das nach energetischen und sozialen Standards differenziert. “Unterlassenes Handeln kommt die Gesellschaft insgesamt wesentlich teurer zu stehen”, so Sieberg.
Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund: “Die energetische Gebäudesanierung ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Zur Umsetzung der energiepolitischen Ziele reicht es nicht aus, mehr oder weniger wage Zielvorstellungen zu veröffentlichen. Wir brauchen eine Lösung für die entscheidende Frage, wer die Kosten der energetischen Gebäudesanierung zahlen soll. Mieter, insbesondere Durchschnitts- und Geringverdiener, sind nicht in der Lage, die Kosten allein aufzubringen. Hier hat die Bundesregierung eine Bringschuld.”
Der BUND forderte, dass Klimaschutzziele sozialverträglich erreicht werden müssten. Das große Sanierungspotential im Gebäudebestand müsse genutzt werden, um die steigenden Energiekosten und die CO2-Emissionen dauerhaft zu senken, so Werner Neumann, energiepolitischer Sprecher des BUND. Für jedes Gebäude solle in den nächsten Jahren eine qualifizierte Energieuntersuchung erfolgen, damit Hauseigentümer einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen könnten. Diese Pläne könnten mit kommunalen Stadtsanierungs- und Wärmeplänen abgestimmt werden. Die energetische Modernisierung solle warmmietneutral erfolgen. Eine Lösung wäre das “Drittelmodell” bei dem Hauseigentümer 1/3 der Kosten tragen, als Instandhaltungsanteil und Sicherung der Bausubstanz, 1/3 der Kosten wird warmmietneutral und damit sozialverträglich von den Mietern übernommen und 1/3 tragen staatliche Förderprogramme für den Klimaschutz (KfW, BAFA, steuerliche Abschreibung), die sich durch Steuereinnahmen refinanzieren. “Eine abgestimmte Reform von Mietrecht und Energieeinsparrecht kann den Knoten lösen zugunsten von Eigentümern, Mietern und Klimaschutz”, so Neumann.
Autor:Sven Hustadt aus Ennepetal |
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