EEG-Umlage preist mehr ein als nur die Förderung Erneuerbarer Energien
Quelle: Agentur für Erneuerbare Energien
Industrieprivilegien und andere Faktoren bauschen Förderinstrument auf
Berlin. In wenigen Wochen werden die Übertragungsnetzbetreiber ihre Prognose zur Höhe der EEG-Umlage 2013 veröffentlichen. Wie hoch die Umlage im kommenden Jahr sein wird, hängt von mehreren Faktoren ab: Neben der Förderung der Erneuerbaren Energien wird die Umlage etwa von der Marktprämie oder der Entlastung energieintensiver Unternehmen beeinflusst. Diese zusätzlichen Kostenfaktoren führten bereits im Jahr 2012 dazu, dass die EEG-Umlage derzeit 3,59 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) beträgt, obwohl die Förderung der Erneuerbaren Energien nach Berechnungen des Instituts für ZukunftsEnergiesysteme (IZES) lediglich 2,83 ct/kWh benötigt. Die weitgehende Befreiung vieler energieintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage führt zu einer zusätzlichen Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der Privathaushalte. Diese Schieflage betrachtet selbst die Bundesnetzagentur seit Mai 2012 „mit Sorge“.
„Mindestens 0,6 Cent je Kilowattstunde sind quasi Industrieförderung, denn das EEG entlastet hunderte energieintensive Unternehmen über die Besondere Ausgleichsregelung von der Umlage, die eigentlich jeder Stromverbraucher bezahlen muss“, erläutert Philipp Vohrer, Geschäftsführer der Agentur für Erneuer-bare Energien. 730 Unternehmen der Chemie-, Stahl- oder Aluminiumindustrie zahlen lediglich ein Zehntel oder ein Hundertstel der Umlage. Allein 2012 wird sich die Entlastung der privilegierten Unternehmen auf rund 2,5 Milliarden Euro belaufen. „Für diesen Betrag kommen statt der Industrie die Privathaushalte und der Mittelstand auf“, betont Vohrer.
Industrieprivilegien bauschen EEG-Umlage auf
Die Ausnahmeregelung führt laut dazu, dass die privilegierten Unternehmen zwar 18 Prozent des gesamten Stroms verbrauchen, allerdings nur für einen Anteil von 0,3 Prozent am Umlagebetrag aufkommen. Das geht aus einem Evaluierungsbericht zur Ausgleichsmechanismusverordnung hervor, den die Bundesnetz-agentur (BNetzA) im Mai veröffentlicht hatte. Dieses Missverhältnis hat Konsequenzen für die Höhe der EEG-Umlage: Sie könnte im Jahr 2012 lediglich 3 Cent je Kilowattstunde betragen, wenn alle umlagepflichtigen Letztverbraucher gleich belastet würden, schätzt die BNetzA. „Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Erneuerbaren Energien als angebliche Kostentreiber, ist diese Zahl sehr spannend“, erklärt Philipp Vohrer. „Denn sie zeigt, dass die EEG-Umlage mittlerweile weit mehr Aufgaben zu erfüllen hat, als nur die reine Förderung Erneuerbarer Energien.“
Steigerungseffekt auch für die Zukunft erwartet
Diese Entwicklung könnte sich noch verstärken: Die BNetzA geht davon aus, dass die Industrieprivilegien die EEG-Umlage auch in Zukunft in die Höhe treiben werden. Denn die seit Anfang 2012 geltende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) weitet die Privilegierung für energieintensive Unternehmen erneut aus. Entsprechend werde sich die EEG-Umlage 2013 – auch unabhängig von den Förderkosten neuer Erneuerbare-Energien-Anlagen – für die verbleibenden Stromkunden erhöhen, so die Befürchtung der BNetzA. Die Behörde beobachtet diese Entwicklung mit Sorge und empfiehlt in ihrem Bericht: „Es gilt zukünftig die richtige Balance zwischen der notwendigen Entlastung der stromintensiven Industrie und der Belastung für kleine und mittlere Unternehmen sowie der Haushaltskunden zu finden.“
Die Bestandteile der EEG-Umlage
Neben der Förderung Erneuerbarer Energien und den Kosten der Industrieprivilegien gibt es weitere Summanden der EEG-Umlage. Zum Beispiel den Merit-Order-Effekt: Wegen niedriger Grenzkosten verdrängt der Strom aus Wind, Sonne & Co. an der Strombörse zunehmend den teuer erzeugten konventionellen Strom. Dadurch verbilligt sich der Börsenstrompreis. Das lässt allerdings die EEG-Differenzkosten steigen – so erhöht sich innerhalb der Umlage der Bestandteil für die Förderung der Erneuerbaren. Ein weiterer Steigerungsfaktor der EEG-Umlage sind die Kosten der seit 2012 geltenden Marktprämie. Sie gilt für Ökostrom-Anbieter, die ihren Strom nicht zu festen EEG-Konditionen an den Netzbetreiber liefern, sondern an der Börse vermarkten. Liegt der Börsenpreis unter der Vergütung aus dem EEG, bekommen die Anlagenbetreiber die Differenz erstattet. Zusätzlich erhalten die Erzeuger eine Managementprämie; für Betreiber von Biogasanlagen ist außerdem noch eine Flexibilitätsprämie vorgesehen.
Autor:Sven Hustadt aus Ennepetal |
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