Antrag E-Bike (Pedelec) als Dienstfahrzeuge
Sehr geehrter Herr Wiggenhagen,
Seit September 2012 werden Fahrräder dem Dienstwagen steuerlich gleichgestellt.
Unternehmen können so ihren Mitarbeitern Fahrräder zu den gleichen Rahmenbedingungen wie Dienstwagen zur Verfügung zu stellen (ein Prozent Regelung). Arbeitnehmer dürfen es laut Neuregelung auch privat nutzen.
Beim Arbeitnehmerleasing kann ein Arbeitnehmer ein E-Bike (Pedelec) über sein Unternehmen leasen, was den Arbeitgeber nichts kostet, weil die Leasingrate direkt vom Gehalt abgezogen wird. Der Arbeitnehmer profitiert bei dieser Gehaltsumwandlung von einer niedrigeren Steuer.
Wir bitten Sie zu prüfen, ob den Mitarbeitern von Stadtverwaltung, den Stadtbetrieben oder der Haus Ennepetal GmbH & Co KG ein für den jeweiligen Arbeitgeber kostenneutrales Angebot zur Finanzierung eines „Dienst“-Pedelecs gemacht werden kann.
Sollte eine solche Möglichkeit bestehen, beantragen wir, dass den Mitarbeitern entsprechende Angebote unterbreitet werden.
Autor:Sven Hustadt aus Ennepetal |
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