Antrag: Ausbau von LED Innenbeleuchtung in allen öffentlichen Gebäuden mit Unterstützung der Fördermittel der “Kommunalrichtlinie-Nationalen Klimaschutzinitiative”

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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wiggenhagen,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt für öffentliche Gebäude (deren Bestand mehr als 5 Jahre gesichert ist), die Erstellung eines Konzeptes durch die Stadtverwaltung, wie mehr als 50% CO 2 Ausstoß in diesen Gebäuden mit der Umstellung auf LED Beleuchtung einspart werden kann.

Ein solches Konzept würde es der Stadt Ennepetal ermöglichen, an dem Förderprogramm des Bundesumweltministeriums „Kommunalrichtlinie-Nationalen Klimaschutzinitiative“ teilzunehmen.

Begründung:

Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) geht in die nächste Förderrunde. Nach einer Novellierung der Richtlinie können Kommunen vom 1. Januar bis zum 30. April 2014 Anträge stellen. Insgesamt will das BMU 2014 rund 90 Millionen Euro in kommunale Klimaschutzprojekte investieren.

Die Kommunalrichtlinie ist Teil der „Nationalen Klimaschutzinitiative“ des Bundesumweltministeriums. Mit der Richtlinie initiiert und fördert das BMU seit 2008 zahlreiche Maßnahmen von Städten und Gemeinden, die der Steigerung der Energieeffizienz sowie der Emissionsminderung dienen. Rund 5000 Programme und Projekte wurden bisher unterstützt. Damit deckt die Förderung ein breites Spektrum ab.

Mit der neuen Förderrunde wurde die Richtlinie novelliert. Der Fortsetzung der erfolgreichen Förderung der LED-Innenbeleuchtung wird auch von den Kommunen stark nachgefragt.

Es gibt zwar ein Pilotprojekt mit LED-Technologie am Reichenbach-Gymnasium, dieses ist aus unserer Sicht lediglich ein sogenanntes „Leuchtturm-Projekt“.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielt auf öffentliche Gebäude ab, deren Bestand länger als 5 Jahre gesichert ist (welche Gebäude dies betrifft, ergibt sich als dem Nutzungskonzept für öffentliche Gebäude).

Ein Konzept für den Ausbau der LED-Beleuchtung in öffentlichen Gebäuden ist somit notwendig, da dieses eine Voraussetzung für die Teilnahme am Förderprogramm „Kommunalrichtlinie-Nationalen Klimaschutzinitiative“ ist. Die maximale Förderung beträgt 30%.

Überall in den Verwaltungen der Städte und Gemeinden wird aktuell nach Möglichkeiten der Kostensenkung gesucht. Knappe Kassen sind der Beweggrund, aber Behörden haben zudem eine bedeutende Vorbildwirkung zu erfüllen.

Die Energieeinsparung ist dabei eines der praktikabelsten Mittel, welches sich, für alle Einwohner sichtbar, im öffentlichen Bereich bemerkbar macht.

Aktuell werden in öffentlichen Gebäuden Halogenbeleuchtungen auf ein Mindestmaß reduziert und in Büroleuchten lediglich einzelne Leuchtstoffröhren in Betrieb genommen. Die dauerhafte Effizienz dieser Maßnahmen gilt es zu bezweifeln.

In der Anlage finden Sie die „Kommunalrichtlinie-Nationalen Klimaschutzinitiative“. Dort sind die Vorgaben für eine Förderung detailliert ersichtlich.

Autor:

Sven Hustadt aus Ennepetal

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