Antrag zur Fischerprüfung bei unterer Fischereibehörde bis Freitag, 23. Juli, im Schwelmer Kreishaus abgeben
Fischerprüfung: Anmeldefrist im Ennepe-Ruhr-Kreis
Wer die Teilnahme an der Fischerprüfung plant, der sollte sich dafür in den nächsten Wochen anmelden. Als zuständige untere Fischereibehörde weist der Ennepe-Ruhr-Kreis auf die entsprechenden Fristen hin. Interessenten müssen ihren Antrag bis Freitag, 23. Juli, im Schwelmer Kreishaus abgegeben haben. Das erfolgreiche Ablegen der Fischereiprüfung ist die Voraussetzung, um einen Fischereischein erwerben zu können.
Antragsformulare und Merkblätter mit Hinweisen rund um die Fischerprüfung finden Interessierte auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter https://www.enkreis.de/. Am schnellsten aufrufbar sind sie nach Eingabe des Begriffes "Fischerprüfung" im Suchfeld oben rechts auf der Startseite. Telefonisch können die Unterlagen unter Tel. 02336/93 2428 angefordert werden.
Prüfung im August und September
Die Fischerprüfung findet im August und September statt und besteht aus einem theoretischen Teil (Montag, 23. August) und einem praktischen Teil (Freitag, 27. August, Samstag, 28. August, Freitag, 3. September, sowie Samstag, 4. September).
Schriftlich abgefragt werden Kenntnisse auf den Gebieten allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde.
Im praktischen Teil gilt es, ein Angelgerät samt Zubehör waidgerecht zusammenzubauen und ausreichendes Wissen über hier vorkommende Fische und Krebse nachzuweisen.
Autor:Lokalkompass Hattingen aus Hattingen |
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