Betriebe erhalten Mitarbeiter-Masken zum Corona-Neustart am 4. Mai
Innung in Körne unterstützt ihre 140 Friseure
Zur Wiedereröffnung der Friseursalons am 4. Mai bekommen die 140 Mitgliedsbetriebe der Friseur-Innung Dortmund und Lünen tatkräftige Unterstützung von ihrer Standesorganisation. Insgesamt rund 500 wiederverwendbare und waschbare Behelfsmasken – drei pro Betrieb – werden ab 29. April von der Innung kostenlos an die Friseurbetriebe verteilt.
„Wir sind froh, dass unsere Salons nach den sehr harten Wochen endlich öffnen dürfen”, erklärt der stellvertretende Kreishandwerksmeister und Obermeister der Friseur-Innung Dortmund und Lünen, Frank Kulig. „Trotz der unbürokratischen Auszahlung von Unterstützungsleistungen für Kleinbetriebe hat sich für viele Friseure in Dortmund und Lünen die wirtschaftliche Situation seit der Schließung am 23. März sehr zugespitzt. Jetzt wollen wir als Innung den Neustart unserer Mitgliedsunternehmen so reibungslos und sicher wie möglich gestalten und freuen uns auf unsere Kunden.”
Für die Salons des Friseurhandwerks in Dortmund Lünen hat die Sicherheit ihrer Kunden und Mitarbeiter oberste Priorität. Über die bereits üblichen Hygienestandards im Friseurhandwerk und die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie bitten die Betriebe in den ersten Mai-Tagen darum vor allem um Geduld und Verständnis.
„Viele unserer Kunden warten seit Wochen darauf, wieder zum Friseur gehen zu können“, so Frank Kulig. „Wir rechnen darum mit einem erhöhten Kundenaufkommen in den ersten Tagen. Allerdings bitten wir um Verständnis, wenn der Betrieb sich verzögern sollte, denn wir können nur unter strengen Auflagen arbeiten, die wir unbedingt einhalten wollen und müssen.“
Dazu gehört auch, dass bei einem Besuch im Salon nicht nur Mitarbeiter*innen, sondern auch die Kunden einen Mundschutz tragen müssen. „Das werden wir praxistauglich umzusetzen”, erklärt Frank Kulig. Ein erhöhtes Infektionsrisiko wie etwa im medizinischen Bereich bestehe beim Friseur nicht, aber ein hygienischer Atemschutz sowie die Vorgaben zu Handhygiene und Desinfektion würden konsequent eingehalten.
Innungsbetrieben, die in den Tagen bis zum 4. Mai Fragen zu rechtlichen Vorgaben und Pflichten sowie zur kundenfreundlichen Umsetzung bei der Wiedereröffnung haben, steht die Innung gern mit Rat und Tat zur Seite.
Autor:Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost |
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