Flughafen Dortmund führt rückwirkend Kurzarbeit ein
Geschäftsführung und Betriebsrat schließen Betriebsvereinbarung ab

Nix los am Flughafen. Jetzt sind die Mitarbeiter in Kurzarbeit (Symbolfoto). | Foto: Holger Schmälzger
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Geschäftsführung und Betriebsrat der Flughafen Dortmund GmbH haben sich auf die Einführung von Kurzarbeit rückwirkend zum 1. April 2020 verständigt. Dies wurde heute (9.4.) am späten Nachmittag in einer Pressemitteilung übermittelt.

Die Kurzarbeit ist eine Reaktion auf die massiven Verkehrsrückgänge und Erlöseinbußen infolge der Corona-Pandemie und diene als Instrument, die Arbeitsplätze am Dortmund Airport in der Krisenzeit zu sichern und betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden, heißt es in der Mitteilung.

„Es entspricht dem Verständnis von sozialer Verantwortung und personeller Fürsorge in der Unternehmensgruppe DSW21, dass der Dortmund Airport zum regulären Kurzarbeitergeld differenziert Zuschüsse zahlt“, so Flughafen-Chef Udo Mager. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes liegt damit in der Bandbreite zwischen 60 und 90 Prozent.

Der Umfang der Kurzarbeit ist abhängig vom Volumen des wegfallenden Arbeitsaufkommens und kann bis zu 100 Prozent betragen. Die Festlegung des Umfangs erfolgt individuell nach den jeweiligen Aufgabenstellungen und monatsweise.

Insgesamt sind im April rund 70 Prozent der Beschäftigten am Dortmund Airport in unterschiedlichem Ausmaß von der Kurzarbeit betroffen.

Autor:

Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost

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