Prognosen des Flughafen Dortmund nicht ausreichend - Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm fordert Nachbesserungen

Das laufende Genehmigungsverfahren zur Betriebszeitveränderung am Dortmunder Flughafen ist noch nicht abgeschlossen. Die Bezirksregierung Münster hat dazu stets erklärt, sie nähme während dieser Zeit auch noch Einwendungen an. Aus diesem Grund hat der von der Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm (SGF) beauftragte Rechtsanwalt Karsten Sommer aus Berlin im Oktober eine weitere Einwendung verfasst.

Flughafen-Geschäftsführer Udo Mager hat bei verschiedenen Gelegenheiten angekündigt, die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Dortmund um 300 Meter innerhalb der kommenden zehn Jahre „auf den Weg zu bringen“. Damit fällt die angekündigte Verlängerung der Start- und Landebahn in den Prognosezeitraum, der für das vom Flughafen derzeit betriebene Änderungsgenehmigungsverfahren das Jahr 2025 erfasst.

In den bisher vorgelegten Prognosen, die auch Grundlage der Fluglärmberechnungen sind, ist die Verlängerung der Start- und Landebahn jedoch nicht berücksichtigt. Nach dem Luftverkehrsrecht ist es erforderlich, die im Prognosezeitraum zu erwartenden Entwicklungen einschließlich eventueller Ausbaumaßnahmen bei der Berechnung des Prognoseverkehrsaufkommens zu berücksichtigen. Das hat die Flughafengesellschaft bisher unterlassen.

Die SGF fordert:

Die Prognosen zum Luftverkehrsaufkommen, die im Änderungsgenehmigungsverfahren zur Erweiterung der Betriebszeit des Flughafens Dortmund verwendet werden, müssen daher jetzt nachgebessert werden.

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat zuletzt in seiner Entscheidung auf die Klage der Stadt Unna (Urteil vom 10. August 2012 zum gerichtlichen Az.: -20 D 58/09.AK-) die Prognosen der Flughafengesellschaft beanstandet. Dort fehlte die Einbeziehung der zugelassenen Verspätungen in der ersten Nachtstunde in die Betrachtung der Fluglärmauswirkungen.

In diesem Fall hatte sich der Fehler nach den Annahmen des Gerichts nicht auf das Ergebnis ausgewirkt. Ob und inwieweit sich eine Verlängerung der Start- und Landebahn um 300 Meter auf die Lärmbelastung im Flughafenumfeld auswirkt, muss aber auf jeden Fall näher untersucht werden.

Die Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde darf es nicht wieder dem Gericht überlassen, die Prognosen im Nachhinein zu überprüfen, sondern muss endlich alle Auswirkungen des Flughafens schon im Genehmigungsverfahren in den Blick nehmen.

Autor:

Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna

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