Klagen gegen Nachtflüge in Dortmund werden Anfang Dezember in Münster verhandelt

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Kläger/innen in Sachen Nachtflug-Genehmigung am Flughafen Dortmund zur mündlichen Verhandlung geladen. Vorsorglich anberaumt worden sind zwei öffentliche Termine am 2. Dezember und – sofern vonnöten – am 3. Dezember jeweils um 10 Uhr im Sitzungssaal I am Aegidikirchplatz 5 in Münster.

Nach den Erfahrungen aus früheren Verhandlungen mit Streitern aus Reihen der Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund/Kreis Unna (SGF) hat das Gericht die SGF aus organisatorischen Gründen um Mitteilung gebeten, wie viele Personen an der Verhandlung teilnehmen werden. Die SGF bittet deshalb diejenigen, die die Kläger/innen durch ihre Präsenz im Saal unterstützen möchten, sich bis zum 15. November bei der SGF per E-Mail an wirtzsgf@versanet.de oder unter Telefon 0231/217010 (auch AB) anzumelden.

Weihnachtsmarkt-Besuch inklusive

Entsprechend der Teilnehmerzahl will die SGF festlegen, ob man gemeinsam mit der Bahn fährt oder einen Bus chartert. Das Angenehme soll hierbei nicht zu kurz kommen: Die Münster-Visite will man dann gleich mit einem Weihnachtsmarkt-Besuch zur Stärkung der (Vereins-) Gemeinschaft verbinden, so SGF-Vorsitzende Ursula Wirtz aus Wickede.

Autor:

Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost

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