Sperren für Naturrasen- und Asche-Sportplätze bleiben bestehen bis 1. März
Die städtischen Sport- und Freizeitbetriebe/Geschäftsbereich Sport halten die generelle Sperre für die städtischen Naturrasen- und Aschenplätze weiterhin aufrecht. Der Trainings- und Spielbetrieb muss auf diesen Plätzen noch bis einschließlich Donnerstag, 1. März, ausfallen. Ausgenommen von der Sperre bleiben die Kunstrasenplätze.
Ab Freitag, 2. März, entscheiden dann wieder im Einzelfall die Platzwarte beziehungsweise die Platzwart-Funktion ausübenden Vereine über die Bespielbarkeit der Sportanlagen. Bei Pflichtspielen natürlich auch die Platzkommissionen.
Autor:Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost |
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