Zweigleisiger Stadtbahn-Ausbau zwischen Brackel und Asseln: Pläne liegen jetzt aus
Im Zuge des Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahrens für den zweigleisigen Ausbau der Stadtbahnstrecke zwischen Brackel und Asseln hat die Bezirksregierung Arnsberg jetzt das Anhörungsverfahren samt Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet.
Seit Montag (4.5.) und noch bis zum 3. Juni liegen die Unterlagen öffentlich aus. Bis zum 17. Juni können Einwendungen gegen die Planung erhoben werden.
Das Planfeststellungsverfahren wird auf Antrag der DSW 21 durchgeführt. Geplant ist die Umgestaltung des Schienenverkehrsweges entlang des Brackeler und Asselner Hellwegs, beginnend in Brackel etwa 200 Meter westlich der Einmüdung In den Erlen und endend an der L556 (Asselner Straße)* - Achtung: in den Unterlagen gibt es hier einen Fehler! (siehe unten) - westlich von Asseln.
Umbau auf rund 1,2 Kilometer Länge
Auf rund 1,2 Kilometer Länge soll die Stadtbahn zweigleisig ausgebaut werden und dann überwiegend auf besonderem Gleiskörper verlaufen. Die Umbaumaßnahmen betreffen den Straßenraum inklusive der Gleisanlagen, Fahrleitungsanlagen, Straßen, Rad- und Gehwege sowie diverser Randanlagen entlang des Hellwegs. Zudem müssten für die Umgestaltung auch Grundstücke (Gemarkung Brackel, Flur 2, und Gemarkung Asseln, Flur 7) in Anspruch genommen werden.
Auf der Nordseite des Straßenzuges befinden sich ein reines Wohngebiet als auch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche. Die Südseite des gesamten Ausbaubereiches ist von den beiden Großlagern von Tedi und Rewe-Zentralen geprägt. Zum Schutz einer Siedlung gegenüber von TEDI existieren zwei rund acht Meter hohe Lärmschutzwände.
Verkehrssituation soll verbessert werden
Die Notwendigkeit des Aus- und Umbaus wird mit der unbefriedigenden Verkehrssituation, der geringen ÖPNV-Attraktivität und den betrieblichen Nachteilen begründet. Insbesondere durch die beengten Verhältnisse im Straßenraum komme es täglich zu Behinderungen der Straßenbahn durch Lkw, die auf die Betriebsgelände der Lager ein- und ausfahren. Der geplante zweigleisige Ausbau des Schienenweges auf einer Trasse, die überwiegend unabhängig vom Straßenverkehr geführt würde, könne diese Störungen weitgehend ausschließen – in Verbindung mit neuen Abbiegestreifen an den Einfahrten zu den Betriebsgeländen.
Pläne sind einsehbar im Stadtplanungsamt
Im Zuge des Anhörungsverfahrens für die Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig die Öffentlichkeit beteiligt. Die Planunterlagen können bis Mittwoch, 3. Juni, während der Dienststunden im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Burgwall 14, von jedermann eingesehen werden.
Zudem sind die Unterlagen auf den Internetseiten der Stadt (www.planfeststellungsverfahren.dortmund.de) und der Bezirksregierung Arnsberg (www.bra.nrw.de/2911969) abrufbar. Verfahrensrechtlich ist allerdings allein die Auslegung bei der Stadt maßgeblich.
Bis zum 17. Juni können bei der Bezirksregierung (Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg) oder bei der Stadt Dortmund von jedermann Einwendungen erhoben werden. Diese würden dann gegebenfalls später in einem gemeinsamen Termin, der rechtzeitig bekannt gemacht würde, mit den Einwender(inne)n, der Bezirksregierung sowie DSW 21 als Vorhabenträgerin erörtert.
Hintergrund:
Die DSW 21 hatte bereits im Vorfeld mit direkt Betroffenen Kontakt aufgenommen, um Bedenken und Anregungen einzubeziehen. Ebenso wurde die Planung im November 2013 auf einer ordentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Brackel vorgestellt und über die Medien verbreitet.
„Tippfehler“ in Unterlagen
Auf eine fehlerhafte Straßenangabe in den Veröffentlichungen hat am Montag der Ost-Anzeiger die Bezirksregierung Arnsberg aufmerksam machen können: Statt der korrekten Ortsangabe L556 war in der Pressemitteilung wie online und im Amtsblatt die L609 genannt worden.
„Ein Tippfehler“, so RP-Pressesprecher Dr. Christian Chmel-Menges heute Mittag gegenüber dem Ost-Anzeiger. Die Angaben würden nun im laufenden Verfahren korrigiert, in den öffentlichen Bekanntmachungen und online entsprechend neu veröffentlicht. Rechtliche Auswirkungen befürchtet Chmel-Menges nicht, auch Fristen dürften sich nicht ändern.
Autor:Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost |
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