Nutzungsrecht für 1984 in Dortmund erworbene Gräber läuft aus
Die Friedhöfe Dortmund weisen darauf hin, dass das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten, die im Jahre 1984 für 30 Jahre erworben wurden, spätestens mit Ablauf dieses Jahres erlischt.
Falls in den darauffolgenden Jahren dort eine Erdbestattung bzw. eine Urnenbeisetzung erfolgte und deshalb das Nutzungsrecht über das Jahr 2014 hinaus verlängert wurde, läuft das Nutzungsrecht erst zu einem späteren Zeitpunkt aus. Näheres, insbesondere der Zeitpunkt des Ablaufs des Nutzungsrechts, ist den Unterlagen zu entnehmen, die dem Berechtigten an der Grabstätte im Zusammenhang mit dem seinerzeitigen Graberwerb oder einer Bestattung zugingen. Sowohl bei Wahlgrabstätten für Sargbeisetzungen als auch für Urnenbeisetzungen kann eine Verlängerung des Nutzungsrechts beantragt werden. Falls keine weiteren Bestattungen mehr erfolgen, die Grabstätte aber erhalten bleiben soll, kann bis zum Zeitpunkt der anderweitigen Verwendung durch die Friedhofsverwaltung ein sogenanntes Pflegerecht vereinbart werden.
Die Ruhestätte kann dann weiter gepflegt werden. Besteht am Erhalt der Grabstätte kein weiteres Interesse, wird sie auf Veranlassung der Stadt eingeebnet und das Grabmal entfernt.
Welche Entscheidung auch immer getroffen wird: Die Friedhofsverwaltung wäre für eine telefonische, schriftliche oder persönliche Kontaktaufnahme dankbar.
Für Rückfragen steht die jeweilige Friedhofsverwaltung vor Ort oder das Servicebüro der Friedhöfe Dortmund auf dem Dortmunder Hauptfriedhof in Wambel, Am Gottesacker 25, unter Telefon 0231-5620920 zur Verfügung.
Link:
Friedhöfe Dortmund
Autor:Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.