Neue Immissionsschutzberechnung zum Ausbau der Bundesstraße 1 liegt öffentlich aus
Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zum sechsstreifigen Ausbau der A 40 / B 1 im Abschnitt zwischen der B 236 und dem Autobahnkreuz Dortmund/Unna (A 1 / A 44) liegt von Dienstag, 4. November, und noch bis zum 3. Dezember eine neue Immissionsschutz-Berechnung öffentlich aus. Bis zum 17. Dezember können gegen die entsprechend geänderten Planunterlagen wiederum schriftliche Einwendungen erhoben werden.
Die Bezirksregierung Arnsberg hatte im Frühjahr 2009 auf Antrag des Trägers Straßen.NRW das erforderliche Anhörungsverfahren nach § 17 Fernstraßengesetz eingeleitet. Nach Fertigstellung des umfangreichen Vorhabens auf einer Länge von insgesamt 9,523 Kilometern soll die Bundesstraße 1 umgewidmet und als Autobahn A 40 weitergeführt werden.
Rund 200 private Einwendungen waren bisher erhoben worden. Diese wurden im Herbst 2011 mit den Beteiligten erörtert. Im Anschluss daran wurde ein neues Verkehrsgutachten erstellt, das eine neue Berechnung in puncto Lärm und Luftschadstoffe erforderlich machte. Diese Berechnungen mit lärmtechnischen Konsequenzen im Bereich des aktiven und passiven Lärmschutzes sowie das Luftschadstoff-Gutachten werden nun erneut der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die geänderten Planunterlagen liegen bei den Städten Dortmund und Unna sowie der Gemeinde Holzwickede aus. Jeder kann bis zum 17. Dezember sowohl bei der Bezirksregierung, als auch bei den drei Kommunen Einwendungen gegen den geänderten Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben, in Arnsberg auch auf elektronischem Wege.
Ein weiterer Erörterungstermin ist möglich
Näheres zum Procedere ist auf der Internetseite der Bezirksregierung unter „Planfeststellungsverfahren für Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen“ veröffentlicht. Auf dieser Homepage sowie den Internetseiten der Kommunen Dortmund, Unna und Holzwickede sind auch die Planunterlagen einsehbar.
Sollten weitere Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden, können diese zu einem späteren Zeitpunkt in einem gemeinsamen Termin mit den Einwender/innen, der Bezirksregierung und dem Vorhabenträger Straßen.NRW erörtert werden. Ob und wann ein weiterer Erörterungstermin stattfindet, soll rechtzeitig mitgeteilt werden.
Mehr Infos:
www.bezreg-arnsberg.nrw.de/container/filebase/export_planungsunterlagen_a40
Autor:Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost |
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