Stadt beginnt mit der Räumung von Grabfeldern auf dem Dortmunder Hauptfriedhof
Grabmale sind bis zum 24. Juli zu entfernen

Ein noch jüngeres Grabfeld auf dem Hauptfriedhof im Dortmunder Osten (Symbolbild). | Foto: Ralf K. Braun
  • Ein noch jüngeres Grabfeld auf dem Hauptfriedhof im Dortmunder Osten (Symbolbild).
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Auf dem Dortmunder Hauptfriedhof sollen ab diesem Juli 2020 Reihengräber in einer Reihe von Grabfeldern abgeräumt werden. Für die dort Bestatteten ist die Ruhezeit jeweils abgelaufen.

Dabei handelt es sich um:
Feld D 21, Grab-Nr. 0171 - 0245, Beisetzung bis 09/1994;
Feld DU 100, Grab-Nr. 0136 - 0165, Beisetzung bis 04/1999;
Feld D 126, Grab-Nr. 0001 - 0102 und 0205 - 0294, Beisetzung bis 05/1995;
Feld D 127, Grab-Nr. 0097 - 0176 und 0267 - 0341, Beisetzung bis 06/1994;
Feld DP 143, Grab-Nr. 0133 - 0264, Beisetzung bis 09/1999 (kein Pflegerecht möglich).

In den Grabfeldern waren bereits im Oktober 2019 entsprechende Hinweisschilder aufgestellt worden.

Grabmale, bauliche Anlagen und Grabeinrichtungen können von den Angehörigen noch bis zum 24. Juli entfernt werden. Aufgrund der Regelungen der städtischen Friedhofssatzung fallen nicht entfernte Grabmale, bauliche Anlagen und Grabeinrichtungen ansonsten entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt Dortmund.

Angehörige, die jedoch einzelne Gräber - Feld DP 143 ausgenommen - bis zur endgültigen Neuplanung der Felder weiter pflegen möchten, werden gebeten, umgehend - spätestens bis zum 24. Juli - bei der Verwaltung des Hauptfriedhofes in Wambel, Am Gottesacker 25, Zimmer 101, vorzusprechen, um die notwendigen Erklärungen zu unterschreiben. Die Auskunft der Verwaltung ist erreichbar unter Tel. 0231/562092-11/12.

Autor:

Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost

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