Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund informiert
Grab-Nutzungsrechte auf städtischen Friedhöfen laufen ab
Der städtische Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund in Wambel weist darauf hin, dass das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten, die im Jahre 1991 für 30 Jahre erworben wurden, spätestens mit Ablauf dieses Jahres erlischt.
Falls in den darauffolgenden Jahren dort eine Erdbestattung bzw. eine Urnenbeisetzung erfolgte und deshalb das Nutzungsrecht über das Jahr 2021 hinaus verlängert wurde, läuft das Nutzungsrecht erst zu einem späteren Zeitpunkt aus. Näheres, insbesondere der Zeitpunkt des Ablaufs des Nutzungsrechts, ist der Urkunde zu entnehmen, die dem Berechtigten an der Grabstätte im Zusammenhang mit dem seinerzeitigen Graberwerb oder einer Bestattung zuging.
Sowohl bei Wahlgräbern für Sargbeisetzungen als auch für Urnenbeisetzungen kann eine Verlängerung des Nutzungsrechts beantragt werden.
Falls keine weiteren Bestattungen mehr erfolgen, die Grabstätte aber erhalten bleiben soll, kann bis zum Zeitpunkt der anderweitigen Verwendung durch die Stadt ein sogenanntes Pflegerecht vereinbart werden. Hierfür ist ein Entgelt von 50 Euro je Grabstelle zu entrichten. Die Ruhestätte kann dann weiter von den Angehörigen gepflegt werden.
Besteht am Erhalt der Grabstätte kein weiteres Interesse, wird sie einschließlich des Grabmals, baulicher Anlagen oder sonstiger Grabeinrichtungen auf Veranlassung der Friedhofsverwaltung eingeebnet.
Welche Entscheidung auch immer getroffen wird: Die in Wambel am Hauptfriedhof ansässige Friedhofsverwaltung wäre für eine telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme dankbar. Erreichbar sind die Friedhöfe Dortmund aktuell per Post (Friedhöfe Dortmund, Am Gottesacker 25, 44143 Dortmund), per Fax (0231/56209250) sowie per E-Mail an friedhoefe@dortmund.de.
Autor:Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost |
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