Auf dem Dortmunder Hauptfriedhof in Wambel werden ab Mai Reihengräber abgeräumt
Auf dem Dortmunder Hauptfriedhof sollen ab Mai 2018 Reihengräber in folgenden Grabfeldern abgeräumt werden:
Feld DU 081, Grab-Nr. 0075-0161, Beisetzung bis 08/1997;
Feld DU 100, Grab-Nr. 0076-0135, Beisetzung bis 01/1998;
Feld D 127, Grab-Nr. 0001-0095 und 0177-0266, Beisetzung bis 12/1992;
Feld D 129, Grab-Nr. 0001-0179 (komplettes Feld), Beisetzung bis 06/1992;
Feld D 129A, Grab-Nr. 0001-0168 (komplettes Feld), Beisetzung bis 04/1993;
Feld D 130A, Grab-Nr. 0001-0136 (komplettes Feld), Beisetzung bis 10/1992;
Feld DP 143, Grab-Nr. 0001-0072, Beisetzung bis 01/1998 (kein Pflegerecht möglich);
Feld DP 149, Grab-Nr. 0496-0545, Beisetzung bis 07/1997 (kein Pflegerecht möglich).
Für die dort Bestatteten ist die Ruhezeit abgelaufen. In den genannten Grabfeldern wurden bereits im Oktober 2017 entsprechende Hinweisschilder aufgestellt.
Grabmale, bauliche Anlagen und Grabeinrichtungen können von den Angehörigen bis zum 30. April 2018 entfernt werden. Aufgrund des § 25 (3) der städtischen Dortmunder Friedhofssatzung fallen nicht entfernte Grabmale, bauliche Anlagen und Grabeinrichtungen entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt Dortmund.
Angehörige, die jedoch einzelne Gräber - ausgenommen die Felder DP143 und DP149 - bis zur endgültigen Neuplanung der Felder weiter pflegen möchten, werden gebeten, umgehend - spätestens jedoch bis zum 30. April - bei der Verwaltung des Hauptfriedhofes (Zimmer 101), Am Gottesacker 25, in Wambel, vorzusprechen, um die notwendigen Erklärungen zu unterschreiben. Die Auskunft der Verwaltung ist telefonisch erreichbar unter Tel. 0231/562092-11 und -12.
Autor:Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.