Bezirksvertretung Brackel kann Situation "Auf dem Sonneborn" nicht ändern
Straße einfach zu schmal
Das Problem der Anwohner der Straße Auf dem Sonneborn hat inzwischen zu einer Flut an E-Mails, Telefonanrufen und Briefen an die Bezirksvertretung Brackel geführt.
Zur Erinnerung: In der Straße war 1965 das Parken auf dem Gehweg erlaubt worden, schon damals eine fragwürdige Entscheidung.
Nach einer Beschwerde wurde festgestellt, dass diese Erlaubnis nicht weiter aufrecht erhalten werden kann, da durch die parkenden Autos der schmale Restgehweg nicht mehr als solcher zu benutzen ist. Die Erlaubnis musste also aufgehoben werden, das ist inzwischen geschehen, die Schilder wurden entfernt! "Zu dieser Maßnahme gab es keine Alternative, die gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig!" betont Bezirksbürgermeister Karl-Heinz Czierpka. Da die Straße selbst ebenfalls sehr schmal ist, könne auch auf der Fahrbahn kein Auto geparkt werden, da dann die geforderte Restbreite von 3,05 Meter nicht mehr erreicht wird. Auch das ist gesetzlich festgelegt und auch da gibt es keinen Entscheidungsspielraum. Im Klartext: In der Straße Auf dem Sonneborn können keine Autos geparkt werden. Solche schmalen Straßen gibt es an mehreren Stellen im Stadtbezirk und überall dort müssen die Anlieger mit diesem Problem leben. Man hat sich damals, als Häuser und Straßen gebaut wurden, die heutige Kfz-Dichte nicht vorstellen können.
Bezirksbürgermeister Czierpka hat mit dem Tiefbauamt mögliche Lösungen diskutiert. So wird unter anderem von den Anliegern vorgeschlagen, den Gehweg an einer Seite komplett in einen Parkstreifen umzuwandeln. Das allerdings ist nicht möglich, weil der Gehweg Grundstücke erschließt und somit nicht aufgehoben werden kann. Die einzige Möglichkeit, wenigstens einen Teil der Parkflächen zu erhalten ist eine Umwandlung der Straße in eine Mischverkehrsfläche und damit in einen verkehrsberuhigten Bereich. Das allerdings setzt eine größere Baumaßnahme voraus, die nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) weitgehend zu Lasten der Grundstückseigentümer geht. Auch das ist gesetzlich vorgeschrieben und solange die Landesregierung an dieser Regelung festhält nicht zu umgehen.
An der jetzigen Situation kann auch die Bezirksvertretung nichts ändern. Czierpka: „Gefühlt habe ich inzwischen mit allen Anliegern gemailt oder telefoniert. Es gibt viele Ideen, von der Einbahnstraße bis hin zu einer einseitigen Sperrung - es bleibt aber das Grundproblem: Gehweg und Straße sind zu schmal um hier zu parken! Daran ändert auch eine Einbahnstraße nichts!“
Rettungswagen kommen nicht durch
Das Parken in der Straße ist also nicht möglich. Sollte es Kontrollen seitens des Ordnungsamtes geben, sind die Konsequenzen für Falschparker schmerzhaft: Gehwegparken wird mit 55 Euro geahndet, wenn der Restgehweg schmaler als 1,05 Meter ist, wird es teurer und ein Punkt in Flensburg kommt hinzu. Wird auf der Straße geparkt und die Restbreite der Fahrbahn liegt unter 3,05 Meter kann zusätzlich sofort abgeschleppt werden, da Rettungsfahrzeuge dann nicht mehr durchkommen.
Autor:Lokalkompass Dortmund-Ost aus Dortmund-Ost |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.