SGF kündigt gegebenenfalls Rechtsmittel an
Ordnungsamt lehnt Plakate der Schutzgemeinschaft Fluglärm zur Kommunalwahl ab
Die Schutzgemeinschaft Fluglärm (SGF) will sich in den Kommunalwahlkampf in Dortmund auch mit einer bewusst provokanten Plakataktion aktiv einbringen.
Das Ordnungsamt der Stadt hat indes die beantragte Sondernutzungserlaubnis zum Anbringen von 450 Doppelplakaten an Straßenlaternen in den Stadtbezirken Brackel, Aplerbeck, Hombruch und Hörde erst einmal abgelehnt. Die SGF hat bereits durch einen eingeschalteten Rechtsanwalt Einspruch dagegen eingelegt.
"Die SGF wird dies nicht hinnehmen und wenn unserer Erwiderung nicht gefolgt wird, eine Klage im Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anstrengen", kündigt SGF-Vorsitzender Mario Krüger an.
Hintergrund für die geplante Plakataktion ist, dass aufgrund der coronabedingten Einschränkungen die früher üblichen SGF-Podiumsdiskussionen mit den Bürgermeister-Kandidat*innen nicht durchgeführt werden.
Und weil in der Vergangenheit - im Gegensatz zu den Parteien im ebenfalls vom Flughafen betroffenen Unna - die Dortmunder Parteien von SPD, CDU und FDP allen Ausbauplanungen und Verlustübernahmen des Flughafens zugestimmt hätten, "wollen wir dies in provokanter Form unter dem Motto ,Wer die Dortmunder SPD, CDU oder FDP wählt, der kriegt den Flughafen' thematisieren", so Krüger.
Begründung der Stadt in ihrer Ablehnung: Eine Wahlplakatierung sei nur für Parteien zugelassen, die zur Kommunalwahl antreten. Dies gelte nicht für die SGF. Darüber hinaus habe das Anbringen von SGF-Plakaten eine „präjudizierende Wirkung auf Dritte, die wirtschaftliche oder auch politische Interessen mit der Plakatierung verfolgen.“
Autor:Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost |
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