LINKE: Stille Feiertage sind Relikt aus letztem Jahrhundert

"Das Tanzverbot an Karfreitag ist ein Relikt aus dem letzten Jahrhundert und gehört endgültig abgeschafft", kommentiert Ralf Michalowsky, Bundessprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Laizismus sowie Kandidat der NRW-LINKEN zur bevorstehenden NRW-Landtagswahl (Platz 10), die Feiertagsgesetzgebung.
  • "Das Tanzverbot an Karfreitag ist ein Relikt aus dem letzten Jahrhundert und gehört endgültig abgeschafft", kommentiert Ralf Michalowsky, Bundessprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Laizismus sowie Kandidat der NRW-LINKEN zur bevorstehenden NRW-Landtagswahl (Platz 10), die Feiertagsgesetzgebung.
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"Das Tanzverbot an Karfreitag ist ein Relikt aus dem letzten Jahrhundert und gehört endgültig abgeschafft", kommentiert Ralf Michalowsky, Bundessprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Laizismus sowie Kandidat der NRW-LINKEN zur bevorstehenden NRW-Landtagswahl (Platz 10), die Feiertagsgesetzgebung. "Es ist an Absurdität nicht zu überbieten, dass an Karfreitag selbst Wohnungsumzüge, Schachtuniere, Filmvorführungen und gewerbliche Ausstellungen untersagt sind.

Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Obwohl sich immer mehr Menschen bewusst der mittelalterlich anmutenden Ideologie von Kirchen und Religionsgemeinschaften entziehen, ist deren Einfluss noch immer ungebrochen", kritisiert Michalowsky.

Mittlerweile fällt NRW selbst hinter das strukturkonservative und religiös geprägte Bayern zurück. So hat das Münchner Kreisverwaltungsreferat erstmalig eine „Heidenspaß-Party“ an Karfreitag genehmigt.

"DIE LINKE wird im kommenden NRW-Landtag umgehend aktiv werden und sich für eine radikale Änderung der NRW-Feiertagsgesetzgebung stark machen. Sogenannte ‚Stille Feiertage‘ gehören wie auch die ansonsten bestehenden Kirchenprivilegien umgehend abgeschafft", fordert der LINKE-Politiker weiter.

Ähnlich äußert sich der Bochumer Religionskritiker Martin Budich von der säkularen Initiative "Religionsfrei im Revier":

"Wir werden in diesem Jahr erneut den Film ‚Das Leben des Brian" öffentlich in Bochum aufführen", kündigt er an. Erst im Dezember 2015 war Budich dafür vom Amtsgericht Bochum zu einem Bußgeld von 100 Euro verurteilt worden. Hiergegen hat Budich Verfassungsbeschwerde eingereicht.

"Wir setzen ganz gezielt auf einen Gesetzesverstoß und wollen nicht nur die Abschaffung dieses Feiertagsgebotes erreichen, sondern auch die anderen religiösen und kirchlichen Privilegien abschaffen. Das Feiertagsgesetz stammt aus den 1950er Jahren, ist vollends unzeitgemäß und bevormundet die Bürgerinnen und Bürger", kritisiert Budich. Er fühle sich außerdem „der Aufklärung verpflichtet und nicht irgendwelchem religiösen Hokuspokus“, so Budich weiter.

Informationen: http://religionsfrei-im-revier.de/

http://www.bfg-bayern.de/portal/article/10-jahre-verboten-jetzt-erlaubt-m%C3%BCnchner-kreisverwaltungsreferat-genehmigt-heidenspa%C3%9F-party

Autor:

Carsten Klink aus Dortmund-Ost

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