Flughafen: OVG Münster weist Klage der Stadt Unna gegen höhere Tonnage-Obergrenze ab
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute (9. August) eine Klage der Stadt Unna abgewiesen, die sich gegen die Anhebung des höchstzulässigen Startgewichts für die am Flughafen Dortmund verkehrenden Flugzeuge von ursprünglich 75 auf 100 Tonnen gewandt hatte. - Die Bezirksregierung Münster hatte im Mai 2009 das maximal zulässige Abfluggewicht neu geregelt.
Diese nun höchstrichterlich bestätigte Tonnage-Obergrenze gibt vor allem dem Airport in Wickede Planungssicherheit. Ohne Genehmigung könnten Airlines wie Air Berlin, Wizzair etc. mit ihren Flugzeugtypen Airbus A320/321 oder Boeing 737-800/900 (Maximalgewicht 93 Tonnen) in Dortmund nicht fliegen.
„Größere Maschinen als die bereits heute schon in Dortmund verkehrenden wird es nach der OVG-Entscheidung aber nicht geben“, betonte Marc Schulte, Pressesprecher der Flughafen Dortmund GmbH.
Autor:Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost |
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