Erweiterung der Flughafen-Betriebszeit: SGF ruft zur Teilnahme an der "Anhörung für jedermann" auf
„Anders als 1998 im damaligen Planfeststellungsverfahren praktiziert, ist die für den Zeitraum vom 22. bis 26. April festgesetzte Anhörung zur beantragten Betriebszeiten-Verlängerung des Dortmunder Flughafens für jedermann zugänglich“, wirbt die Wickederin Ursula Wirtz, 1. Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund - Kreis Unna e.V. (SGF), für die Teilnahme.
Die Anhörung wurde von der Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Münster, montags bis freitags jeweils von 9 bis 18 Uhr (Mittagspause von 13 bis 14 Uhr) in der Dortmunder Westfalenhalle 8 angesetzt.
Wirtz weist zudem darauf hin, dass weitere Informationen im Internet abrufbar sind unter der Adresse: www.brms.nrw.de. In der linken Spalte ,Schnellzugriff“ sei dann nur nur noch das Antragsverfahren Flughafen Dortmund anzuklicken. Neben der Beschreibung der Örtlichkeiten, Anfahrt, Tagesordnung etc. sind hier unter anderem auch der Antragstext der Flughafen GmbH sowie sämtliche Gutachten zu finden.
Die Halle 8 ist für 2500 Personen konzipiert. Die Genehmigungsbehörde rechnet laut Wirtz im Schnitt mit einer Teilnahme von 10 % der Einwender/innen (hier: von 15 000 = 1500). Das „überaus engagierte Bürgertum“ sollte die Genehmigungsbehörde nicht enttäuschen, appelliert Ursula Wirtz: „Kommen Sie zur Anhörung!“
Weitere Informationen erteilt die Schutzgemeinschaft Fluglärm (SGF) auch auf ihrer Jahreshauptversammlung, die für Donnerstag, 18. April, um 19.30 Uhr im evangelischen Gemeindehaus im benachbarten Unna-Massen, Kleistr. 8, anberaumt worden ist.
HINTERGRUND:
- Gesetzlich nicht vorgesehen ist eigentlich ein solcher Anhörungstermin im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens.
- Die Bezirksregierung Münster möchte trotzdem Betroffenen und Einwendern die Gelegenheit geben, ihre Anliegen und Bedenken vorzutragen und mit den Beteiligten zu besprechen.
- Der Flughafen Dortmund hat beantragt, Starts generell bis 22.30 Uhr und Landungen generell bis 23 Uhr zuzulassen. Für verspätete Flüge sollen nach vorheriger Genehmigung durch den Platzhalter zudem Starts bis 23 Uhr und Landungen bis 23.30 Uhr möglich sein.
- Nähere Infos hat Münster online gestellt auf www.brms.nrw.de.
- Kontakt zur Schutzgemeinschaft Fluglärm:www.sgf-do-un.de .
Autor:Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost |
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